⇑ / Ablösung von Einstellplätzen
Leistungsbeschreibung
Die niedersächsische Bauordnung sieht vor, notwendige PKW-Einstellplätze, welche nicht auf dem Baugrundstück errichtet werden können, durch einen Geldbetrag abzulösen.
Die Stadt Gifhorn hat eine Ablösesatzung erlassen, welche das Stadtgebiet in 3 Zonen mit unterschiedlichen Ablösesätzen aufteilt.
Zone I |
5.700,00 € je Einstellplatz |
Zone II |
3.100,00 € je Einstellplatz |
Zone III |
2.600,00 € je Einstellplatz |
Die aktuelle Ablösungssatzung finden Sie unter Downloads, Ortsrecht und Satzungen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei u.g. Ansprechpartnern.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Satzung:
- Ablösungssatzung - 1. Änderung Ablösungssatzung - 1. Änderung