/ Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn


Nach dem Wohnraumförderprogramm des Landes Niedersachsen können über die Stadt Gifhorn zinslose Darlehen zur Schaffung und Modernisierung von Wohneigentum beantragt werden.

Haushalte mit Kind/Kindern und Menschen mit Behinderung erfahren hier mehr.

Gefördert werden können Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. In der Einkommensgrenzen-Übersicht ist das maximal zulässige Jahresbruttoeinkommen des Haushaltes angegeben.

Die Feststellung, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Antragstellung vorliegen, kann nur die örtlich zuständige Wohnraumförderstelle treffen. Daher wird die Vereinbarung eines Beratungstermins empfohlen. Folgende Formulare sind vorab auszufüllen und einzureichen:

Selbstauskunft

Stellungnahme zu den gegenwärtigen Wohnverhältnissen

Voraussetzungen

  • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
  • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
  • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
  • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
  • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
  • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
  • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
  • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
  • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

Rechtsgrundlage

Zugeordnete Abteilungen

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