/ Bewohnerparkausweis Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

Cardenap
Bodemannstraße
Fallerslebener Straße
Herzog-Franz-Straße
Lindenstraße
Michael-Clare-Straße
Rathausstraße
Rotstraße
Schillerplatz
Steinweg
Torstraße
Xanthistraße

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Antrag Bewohnerparkberechtigung

Zugeordnete Abteilungen

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