⇑ / Bewohnerparkausweis Erteilung
Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:
Cardenap
Bodemannstraße
Fallerslebener Straße
Herzog-Franz-Straße
Lindenstraße
Michael-Clare-Straße
Rathausstraße
Rotstraße
Schillerplatz
Steinweg
Torstraße
Xanthistraße
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.
Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:
Cardenap
Bodemannstraße
Fallerslebener Straße
Herzog-Franz-Straße
Lindenstraße
Michael-Clare-Straße
Rathausstraße
Rotstraße
Schillerplatz
Steinweg
Torstraße
Xanthistraße
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn