/ Schule, Ausbildung und Studium / Schule / Kind an einer Realschule anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.

Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.

Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule  oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Hier finden Sie Informationen zu den Schulen in Gifhorn (Adressen, Ansprechpartner, Homepages und mehr)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

nach Rücksprache mit der Schule:

ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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