/ Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten

Leistungsbeschreibung

Der Radverkehrsbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Fragen zum Radverkehr in der Verwaltung. Zu den Aufgaben gehören u.a.

  • Schaffung fahrradfreundlicher Verkehrsregelungen
  • Verbesserung der Verkehrsanlagen und der Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Koordinierung von Fahrradaktivitäten
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen zum Fahrradverkehr

Ein zentrales Mittel zur Planung und Basis für die Umsetzung von Maßnahmen ist die Erarbeitung und Aktualisierung eines Radverkehrskonzeptes.

Zugeordnete Abteilungen

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