Befreiung von der Ausweispflicht

Bitte bringen Sie zum Termin im Bürgerbüro folgende Unterlagen mit

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich,

  • persönlich
  • durch eine/n Betreuer/in
  • wenn eine Person voraussichtlich dauerhaft in einem Pflegeheim bzw. in einer ähnlichen Einrichtung oder in häuslicher Pflege untergebracht ist
  • sie handlungs- oder einwilligungsunfähig ist
  • Betreuerbescheinigung, nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt
  • Nachweis über die Handlungs- oder Einwilligungsunfähigkeit und bevollmächtigte Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht
  • Vollmacht durch den zu Befreienden wegen dauerhafter Behinderung nicht allein in Öffentlichkeit bewegen kann
  • Ausweisdokument des zu Befreienden
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann postalisch beantragt werden.


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