Frauen - Beratungsstellen

Beratungsstellen

in Gifhorn und Umland.
Haben Sie ein Problem und benötigen Sie Hilfe? Dann finden Sie einen Ansprechpartner unter der Zusammenstellung der Beratungsstellen. Oder informieren Sie sich über die Leistungen der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Hier gelangen Sie zur Liste der Beratungsstellen.

/ Geburt / Vor der Geburt / Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

Leistungsbeschreibung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Rechtsgrundlage

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