Schottergärten

In Deutschlands  (Vor-) Gärten wird ein Trend immer präsenter: der Schottergarten. Die Gründe, weshalb sich Hausbesitzer vermehrt für diese  Variante der Gartengestaltung entscheiden, sind ganz unterschiedlich.  Viele erhoffen sich einen geringeren Pflegeaufwand oder geringere Kosten, was leider ein Trugschluss ist. Hinzu kommt, dass Schottergärten erhebliche Nachteile in Bezug auf Klima- und Umweltschutz haben und sich zudem auch negativ auf die Wohn- und Auftenhaltsqualität auswirken. Warum das so ist, darüber wollen wir Sie an dieser Stelle gern aufklären. 

was ist überhaupt ein Schottergarten?

Im Allgemeinen zeichnet sich ein Schottergarten gestalterisch durch die großflächige Verwendung von Steinen aus. Oft sind es dunkle und kantige Steinen, wobei diese gern auch durch Flächen mit andersfarbigen Steinen abgesetzt sind. Meist wird unter einem Schottergarten noch zusätzlich eine Folie oder ein Vlies zur Abdichtung verlegt.  Doch auch ohne diese Abdeckung sind Schottergärten an sich als versiegelte Fläche zu betrachten. Pflanzen  kommen in einem Schottergarten nur vereinzelt vor. Darin liegt die Problematik.

DAs sind die Probleme, die Schottergärten verursachen 

REDUZIERUNG DER LUFTQUALITÄT

Durch die charakteristischen Steine eines Schottergartens wird die Luft, die den Schottergarten umgibt, nicht abgekühlt und insbesondere in der Nacht zusätzlich erwärmt. Dies stellt insbesondere in Anbetracht der immer heißer werdenden Sommer eine erhebliche Einschränkung der Klimaanpassung und der Wohnqualität dar.

Reduzierung der Luftqualität

Durch fehlende Pflanzen in einem Schottergarten werden Feinstaubpartikel häufig nicht aus der Luft gefiltert, wodurch die Luftqualität reduziert wird. Außerdem reichern sich Staub und Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft an.

Gefährdung der Artenvielfalt

Insekten und Kleinlebewesen finden in einem Schottergarten häufig weder Nahrung noch Unterschlupf, wodurch ein Schottergarten keinen Lebensraum für wichtige Nützlinge darstellt. Des Weiteren werden durch die Erhitzung der Steine regelrechte Todeszonen für alles Lebendige geschaffen. 

Verhinderung der Wasserversickerung

Durch die Versiegelung der Fläche können Niederschläge nicht versickern und befördern damit die Gefahr von Überschwemmungen. So kann bei Starkregenereignissen die Kanalisation überfüllt oder Keller überflutet werden. 

Erhöhung des Pflegeaufwands

Häufig werden Schottergärten in der Hoffnung angelegt, dass diese einen geringeren Pflegeaufwand mit sich brächten. Dem ist jedoch nicht so, da die Steine durch Witterung Verfärbungen und Algen ansetzen, die regelmäßig gereinigt werden sollten. Des Weiteren müssen Folie oder Vlies alle drei bis zehn Jahre ausgetauscht werden. Hinzu kommt, dass trotz der  Bodenabdeckung sich Wilkräuter verbreiten. .

Lärmverstärkung

Der Schotter reflektiert nicht nur Sonnenstrahlung, sondern ebenfalls Schallwellen, sodass Straßenlärm verstärkt wird und ein geringerer Schallschutz besteht. 

Das sind die Vorteile von bepflanzten (Vor-) Gärten 

Ein bepflanzter (Vor-) Garten bietet im Gegensatz zu Schottergärten eine Vielzahl an Vorteilen, die sich positiv auf das Wohnklima und die Artenvielfalt auswirken.

Positiver Einfluss auf die Biodiversität

Die Pflanzen in einem Garten können Nahrungsmöglichkeit für diverse Arten sowie Unterschlupf bieten. Im Gegenzug sorgen die Nützlinge für die Bestäubung unserer Nutz- und Zierpflanzen.

Versickerung der Niederschläge wird ermöglicht

Begrünte Gärten ermöglichen eine Versickerung von Wassermengen in erhöhtem Maße. So können die Grundwasserspeicher, die aufgrund von Änderungen durch den Klimawandel immer weiter gefährdet werden, aufgefüllt werden.

Erhöhung der Luftqualität

Im Gegensatz zu Schottergärten bieten bepflanzte Gärten eine Verbesserung der Luftqualität durch die Produktion von Sauerstoff. Des Weiteren wirken Pflanzen wie natürliche Filter, die die Luft von Feinstaub und Rußpartikeln säubern.

Abkühlung der Umgebung

Pflanzen sorgen durch Verdunstung und Beschattung für eine Abkühlung der Luft, was in den künftig immer wärmer werdenden Sommern einen großen Vorteil bietet. An heißen Tagen kann es unter einem Baum bis zu 15°C kühler sein als in der Umgebung. Pflanzen können insbesondere in besonders warmen Nächten die Hauswände kühlen, für ein angenehmeres Mikroklima sorgen und so die Wohnqualität und das persönliche Wohlbefinden aufwerten.

Die rechtliche Seite: Kann die Beseitigung von Schottergärten angeordent werden?

So hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen geurteilt

Der Beschluss vom 17. 1. 2023 des OVG Niedersachsen sieht vor, dass die niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung von Schottergärten anordnen können.

Im Beschluss wird § 9 Abs. 2 NBauO angeführt, der besagt, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Das OVG beschließt, dass Grünflächen geprägt durch naturbelassene oder angelegte mit Pflanzen bewachsene Flächen sind, die einen "grünen Charakter" aufweisen. Für die Beurteilung, ob es sich bei einer angelegten Fläche um eine Grünfläche handelt, muss eine Einzelbetrachtung vorgenommen werden, wobei das Gesamtbild zu betrachten ist – eine mathematisch-schematische Betrachtung verbietet sich hierbei. Der Beschluss führt außerdem an, dass Steinelemente auf Grünflächen nicht ausgeschlossen seien, solange sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.

Warum es auf die Grundflächenzahl ankommt

Bei der Nutzung eines Grundstücks ist die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt. Diese beschreibt die Quadratmeterzahl unter- oder überbauter Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Baugrundstückes (vgl. § 19 Baunutzungsverordnung). Die GRZ I bezieht sich dabei auf alle Hauptanlagen, wie beispielsweise ein Wohnhaus mit Balkon, Kellerabgänge oder Terrassen. Bei sonstigen baulichen Anlagen, wie einer Garage, einem Carport oder einem Gartenhaus und bei jeglichen befestigten Flächen wie einer Zufahrt und Wegen greift die GRZ II. Bei einer GRZ von maximal 0,3 dürfen 30% der Grundstücksfläche durch Hauptanlagen und insgesamt 45% der Grundstücksfläche durch sämtliche bauliche Anlagen und Versiegelungen überdeckt sein.

Die GRZ I darf um 50% überschritten werden, solange der Bebauungsplan keine andere Vorgabe gibt. Hierbei gelten auch Schottergärten aufgrund der Versiegelung als befestigte Fläche und müssen in der GRZ II eingerechnet werden.

Alternative Mineralmulch 

Was ist Mineralmulch?

Mineralische Mulchmaterialien bestehen aus anorganischen, kristallinen, nichtmetallischen Bestandteilen, wie beispielsweise Quarz, Schiefer, Muscheln oder Lava. Im Gegensatz zu organischem Mulch ist Mineralmulch nicht brennbar und ähnelt optisch Schotter, bringt jedoch gänzlich andere Funktionen mit.

Zum einen kann durch den Einsatz von mineralischem Mulch die künstliche Bewässerung reduziert werden, da Mineralmulch die Austrocknung der Pflanzflächen verhindert, wodurch Pflegeaufwand, Unterhaltungskosten und der Wasserverbrauch minimiert werden. Außerdem kann durch Mineralmulch die Ausbreitung unerwünschter dominanter Arten unterbunden und die Fläche vor Frost, Austrocknung, Erosion und Verschlammung geschützt werden.

Gegenüber organischen Materialien, wie beispielsweise Rindenmulch, bietet Mineralmulch den Vorteil, dass dieser nicht verrottet oder den Boden durch Stickstoffentzug versauert.

Dennoch ist im Einzelfall zu entscheiden, welches Pflanzsubstrat sich am ehesten für die Flächen eignet. Ein gelungenes Beispiel ist der bunt bepflanzte Randstreifen an der Kita Chancenreich. Hier kam MIneralmulch zum Einsatz. Foto: CJD, Uwe Klaue 


Unser Flyer für nachhaltige Gartengestaltung


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