Die Aufgaben des Wahlvorstandes

In jedem Wahllokal überwacht ein so genannter Wahlvorstand die Wahlen. Dieser setzt sich aus fünf bis neun Wahlhelfern zusammen. Der Wahlvorstand überwacht die Stimmabgabe und ermittelt nach der Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr das Ergebnis.
Der Wahlvorstand bildet ein Team, dessen Mitglieder unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Das Team setzt sich zusammen aus:

  •  1 Wahlvorsteher*in und 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher*in, sie leiten den Vorstand 
  • 1 Schriftführer*in und 1 stellvertretende/r Schriftfüher*in, der/die Schriftführer*in führt das Wählerverzeichnis und fertigt die Wählerniederschrift an
  • Beisitzer*innen, sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und ggf. Personalausweise  und geben die Stimmzettel aus.  

Das machen Wahlvorstehende

  •   verpflichtet unter anderem die Wahlvorstandsmitglieder zur  Verschwiegenheit und  Unparteilichkeit
  •   eröffnet und beendet die Wahlhandlung
  •  hat die Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere  zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
  •  berichtigt das Wählerverzeichnis (nur auf Hinweis des Wahlbüros)
  •  leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
  •  gibt die Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie die Wahlergebnisse für den Wahlbezirk bekannt
  •  gibt die Wahlunterlagen am Abend ab

Das machen Schriftführende

Auch die Schriftführer*innen haben am Wahltag spezielle Aufgaben:
• sie führen die Wählerverzeichnisse
• füllen die Wahlniederschrift aus und erfassen die Ergebnisse
• vermerken Besonderheiten bei der Wahl und Stimmenauszählung
• zahlen die Aufwandsentschädigung aus
• geben die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem oder der Vorsitzenden ab

Das machen Stellvertretende

Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzer-Aufgaben.

Das machen Beisitzende

Während des Wahltages führen Beisitzer*innen des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:
• sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen, bzw. Personalausweise,
• sie geben die Stimmzettel aus,
• sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
• sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen aus

Der Wahlvorstand als Ganzes

trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen, z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Dienst des Wahlvorstandes beginnt zwischen 7 Uhr und 7.30 Uhr, denn für die Wahl ist einiges vorzubereiten: So muss der Wahlvorstand 

• Wahlunterlagen entgegengenehmen
• die Wahlkabinen aufstellen und die Ausschilderung anbringen
• die Wahlurnen kontrollieren und verschließen
• die Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc. auslegen und
• die Pausen der Wahlvorstandsmitglieder*innen regeln

Und wann ist Feierabend?  

Um 18:00 Uhr schließen die Wahllokale. Dann tritt der gesamte Wahlvorstand zusammen und beginnt mit der Auszählung der Stimmen. In der Regel sind alle Stimmzettel  eine Stunde später bereits ausgezählt.

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