⇑ / Geburtsurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur nachträglichen Ausstellung einer Geburtsurkunde wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Sprechen Sie einfach zu den Öffnungszeiten vor oder nutzen Sie das Online-Serviceportal.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Geburtenregistereinträge werden 110 Jahre im Standesamt aufbewahrt. Ältere Einträge werden an das Archiv des Landkreises Gifhorn (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) abgegeben.
Rechtsgrundlage
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 57 i. V. m. § 56 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)