Bürgerservice

/ Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

Leistungsbeschreibung

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

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