Bild Auszug DTK25 und Geltungsbereich

Innenbereichssatzungen

Mit Innenbereichssatzungen kann die Gemeinde den Innenbereich vom Außenbereich abgrenzen. Im Innenbereich regelt sich eine Bebauung nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Im Außenbereich sind die Regelungen des § 35 BauGB anzuwenden.

Für einige Bereiche des Stadtgebietes wurden entsprechende Satzungen erlassen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung im Fachbereich Bauordnung oder Stadtplanung.

Innenbereichssatzung südlich der Straße Zum Luisenhof - Downloads
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