Auszug aus der Urkunde Ehrenbürgerrecht

Ehrenbürgerrecht

Nach § 29 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde die Möglichkeit, Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt. Es handelt sich hierbei um die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde vergeben kann und setzt – wie im Gesetz gefordert – besondere Verdienste voraus.

Das Ehrenbürgerrecht wurde folgenden Personen in Gifhorn verliehen:

Herrn Manfred Birth, jahrzehntelang ehrenamtlicher und hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Gifhorn
Herrn Herbert Trautmann Bild: verstorben, jahrzehntelang ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Gifhorn
H
errn Ludwig Kratz Bild: verstorben, langjähriger Bürgermeister und Stadtdirektor der Stadt Gifhorn
Herrn Alexander Menke Bild: verstorben, besonderes soziales Engagement und Gründer der "Alex-Menke-Stiftung"
Herrn Sanitätsrat Dr. med. Wilhelm Langenbeck Bild: verstorben, langjährige Verdienste als Arzt im medizinischen Bereich
Herrn Ernst Delion zum Dragen Bild: verstorben, langjährige Verdienste als königlicher Revierförster

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