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Verwaltung

Stadt Gifhorn

/ Sterbeurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: 

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Für die Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses oder zum Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses können weitere Dokumente erforderlich sein. Hierzu werden Sie ggf. aufgefordert. 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 15,00 €
Vorkasse: Nein
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr: 7,50 €
Vorkasse: Nein
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
  • § 5 Abs. 5  Personenstandsgesetz (PstG)

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

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