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Verwaltung

Stadt Gifhorn

/ Heirat anmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Hinweis für Eheschließende, die außerhalb von Gifhorn wohnhaft sind:
Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten, melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vom entgegennehmenden Standesamt an das Standesamt Ihres Eheschließungsortes weitergeleitet.

Vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung telefonisch einen Termin.

 

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Die Vollmacht finden Sie unten unter Anträge/Formulare. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Da hier je nach Einzelfall sehr unterschiedliche Dokumente erforderlich sein können, erfragen Sie dies bitte telefonisch. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Online-Verfahren

Verwaltungen im Landkreis Gifhorn

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