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Verwaltung

Stadt Gifhorn

/ Geburtsurkunde Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Zur nachträglichen Ausstellung einer Geburtsurkunde wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Sprechen Sie einfach zu den Öffnungszeiten vor oder nutzen Sie das Online-Serviceportal. 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Nein
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 €
Vorkasse: Nein
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 €
Vorkasse: Nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Geburtenregistereinträge werden 110 Jahre im Standesamt aufbewahrt. Ältere Einträge werden an das Archiv des Landkreises Gifhorn (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) abgegeben. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Startseite - Serviceportal Stadt Gifhorn (stadt-gifhorn.de)


Online-Verfahren

Verwaltungen im Landkreis Gifhorn

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