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Verwaltung

Stadt Gifhorn

Leistungsbeschreibung

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Auf Grundlage des Geburtenregisters können Urkunden ausgestellt werden. 

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister wird insbesondere zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt. Diesen können Sie durch persönliche Vorsprache im Standesamt oder auch online über das Serviceportal beantragen. 

Hierüber kann ein beglaubigter Geburtenregisterausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister) beantragt werden:

Startseite - Serviceportal Stadt Gifhorn (stadt-gifhorn.de)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
  • gültiges Ausweisdokument (Personalasuweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Die Erstellung eines Geburtenregister (Beurkundung der Geburt) ist gebührenfrei. Die Urkunde, die auf dessen Grundlage erstellt wird, kostet 15,00 €, jede weitere 7,50 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Geburtenregistereinträge werden 110 Jahre im Standesamt aufbewahrt. Ältere Einträge werden an das Archiv des Landkreises Gifhorn (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) abgegeben.  

Rechtsgrundlage

Verwaltungen im Landkreis Gifhorn

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