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Verwaltung

Stadt Gifhorn

/ Partnerschaft und Familie / Eheschließung / Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.


Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.

Voraussetzungen

  • Bestehen einer inländischen Lebenspartnerschaft zwischen den Erklärenden
  • Geschäftsfähigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlichen Ausweis
  • eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, aus der die Vor- und Familiennamen, der Familienstand, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
  • zusätzlich eine Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung, wenn die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei dem Standesamt der Nebenwohnung erfolgt  
  • ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sofern die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Anmeldung der Umwandlung begründet wurde

Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Beachten Sie, dass je nach Einzelfall weitere Urkunden erforderlich sein können. 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein
bei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes

Abgabe: 25,00 €
Vorkasse: Nein
bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes

Abgabe: 80,00 €
Vorkasse: Nein
außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

Eheurkunde 15,00 €, jede weitere Urkunde 7,50 €

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn

§ 17 Personenstandsgesetz (PstG)

§ 17a Personenstandsgesetz (PstG)

Online-Verfahren

Verwaltungen im Landkreis Gifhorn

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