eID-Karte beantragen

Bitte bringen Sie zum Termin im Bürgerbüro folgende Unterlagen mit

Angehörige*r eines EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind 

  • Ausländischen Pass oder ausl. Personalausweis 
  • Italienische Staatsangehörige ausschließlich den italienischen Reisepass 
  • Ab dem 16. Lebensjahr 
  • Gebühr 37,00 €


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