Bitte bringen Sie zum Termin im Bürgerbüro folgende Unterlagen mit
Angehörige*r eines EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
- Ausländischen Pass oder ausl. Personalausweis
- Italienische Staatsangehörige ausschließlich den italienischen Reisepass
- Ab dem 16. Lebensjahr
- Gebühr 37,00 €