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Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Der gültige Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind anwesend sein muss!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vollmacht des zur Antragstellung nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie die Personalausweise beider Eltern zum Unterschriftsabgleich;
bei alleinerziehenden Elternteilen, den entsprechenden Sorgerechtsnachweis - aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
Die entsprechende Vollmacht können Sie hier herunterladen, ausfüllen und unterschrieben mitbringen:
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 6,00 €