⇑ / Kinderreisepass Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Bringen sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. bereits ausgestellte Dokumente mit.
Beide Elternteile müssen der Ausstellung eines Kinderreisepasses zustimmen. Sie können dafür die untenstehende Vollmacht herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zur Beantragung mitbringen. Zum Abgleich der Unterschrift benötigen wir die Personaldokumente der Erziehungsberechtigten.
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein!
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei Vorliegen aller benötigter Unterlagen wird ein Kinderreisepass sofort ausgestellt.