⇑ / Abfallgebühr Festsetzung
Leistungsbeschreibung
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Ab 01.01.2018 erhalten alle Haus- und Grundstücksbesitzer nicht mehr von der Stadt Gifhorn, sondern vom Landkreis Gifhorn ihre Gebührenbescheide über die Abfallbeseitigungsgebühren.
Bei allen Fragen und Problemen, sowie bei Neu- und Änderungsanträgen von Abfallbehältern wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Landkreis Gifhorn, Fachbereich Umwelt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Gifhorn ( www.gifhorn.de) unter dem Suchbegriff Abfallwirtschaft.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle