⇑ / Arbeitslosengeld II: Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:
- Arbeitslosengeld II: Bewilligung
An wen muss ich mich wenden?
Auf der Hompage der Agentur für Arbeit finden Sie:
JOB-Vermittlungsbörse
Stellen- und Bewerberbörse
Arbeitslosengeld / -hilfe
Agentur für Arbeit Helmstedt
Winkeler Straße 1, Gifhorn, Telefon 05371 806-0
Internet: www.arbeitsagentur.de
Das Jobcenter Gifhorn ist für das Arbeitslosengeld nach dem SGB II, den sogenannten "Hartz IV-Leistungen" zuständig. Sie finden das Jobcenter Gifhorn im Ribbesbüttler Weg 2, 38518 Gifhorn.
Informationen zu den Öffnungs- und den Telefonischen Kontaktzeiten sowie weitere Daten finden Sie unter Jobcenter Gifhorn.
Auskunft in allen Kindergeld/Kinderzuschlagsangelegenheiten erhalten Sie bei der Familienkasse Helmstedt, Magdeburger Tor 18, 38350 Helmstedt; Telefon: 01 801 546 337 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42ct/min).
Leider können wir Ihnen hier im Rathaus der Stadt Gifhorn bei diesen Angelegenheiten nicht helfen. Die Argentur für Arbeit ist hierfür zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.