Das Verwaltungsverfahrensgesetz lässt es zwar mittlerweile zu, vorgenannte Schreiben per elektronischer Signatur zu versenden, die Stadt Gifhorn hat diese Möglichkeit aus technischen Gründen jedoch noch nicht eingerichtet.
E-Mail-Adresse:
Die Stadtverwaltung ist elektronisch zu erreichen unter .
Zum Schutz vor Schadprogrammen ist bei der Stadt Gifhorn das Einreichen von Dokumenten im Office 2003-Format oder mit Makros (Formate: doc, xls, ppt, docm, xlsm, pptm) im Anhang gesperrt.
Verschlüsselung:
Die Stadtverwaltung Gifhorn kann derzeit verschlüsselte E-Mails noch nicht entschlüsseln. Deshalb empfiehlt die Stadt, Schreiben mit schutzwürdigem Inhalt, per Post – Brief zu versenden.
Elektronische Signatur:
Aus technischen Gründen kann die Stadtverwaltung noch keine elektronische Signatur prüfen. Deshalb können zurzeit keine Schreiben mit rechtserklärendem Inhalt, die der Unterschrift bedürfen, von der Verwaltung angenommen werden. Hierzu zählen z.B. Widersprüche gegen Bescheide der Stadt, nicht jedoch schriftliche Anregungen, Hinweise, Anforderungen von Formularen u.ä.
Auf Grund des fehlenden verbindlichen Rechtscharakters einer E-Mail
tritt in keinem Fall eine Genehmigungsfiktion im Sinne des § 42a Viertes
Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
oder entsprechender spezialgesetzlicher Regelungen in Kraft.