Informationspflichten

Informationspflichten

Datenschutzhinweise der Stadt Gifhorn

Mit den anschließenden Hinweisen informiere ich Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gifhorn und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet und wozu sie genutzt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck. So sind für die Veranlagung von Grundbesitzabgaben z.B. andere Daten erforderlich als für eine Eheschließung.

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der Informationsschreiben, die detaillierte Angaben je Verarbeitungstätigkeit enthalten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen um keine vollständige Aufstellung aller Verarbeitungstätigkeiten und Informationspflichten der Stadt Gifhorn handelt.



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