Hygienekonzepte der Stadt Gifhorn

CORONA-PANDEMIE SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DAS RATHAUS DER STADT GIFHORN 


Stand: 14.11.2022 - Version 6.0.0

Das Schutz- und Hygienekonzept wird für das Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn erlassen.

1. Organisatorisches
Zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus werden im Rahmen des        betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) folgende Auflagen vorgegeben:

2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
a) Eine persönliche Vorsprache im Rathaus erfolgt nach den Öffnungszeiten des Rathauses. Um den Publikumsverkehr besser zu organisieren, werden Terminvereinbarungen empfohlen. Die verpflichtenden Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro, sofern die Dienstleistung nicht am Tagesschalter zu erbringen ist, bleiben bestehen.

b) Neben der Information sowie im Eingangsbereich des Bürgerbüros sind Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Alle Besucherinnen und Besucher können sich bei Betreten des Rathauses die Hände desinfizieren. 

c) Die gängigen Hygieneregeln (Mindestabstand, Handhygiene, Lüften und Niesetikette) sind zu beachten.

d) In allen Räumen und Fluren ist eine ausreichende und regelmäßige Lüftung sicherzustellen. Eine Lüftung mit Frischluft wird in Büroräumen alle 60 Minuten für die Dauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Besprechungs- bzw. Veranstaltungsräume sind spätestens nach 20 Minuten mindestens für den gleichen Zeitraum zu lüften.

e) Sitzgelegenheiten im Wartebereich sowie auch in den Sitzungs- und Besprechungsräumen sind so zu stellen, dass bei ihrer Nutzung der Mindestabstand (1,50 m) gewahrt bleibt. 

1.   Maskenempfehlung

a)      Beim Zutritt ins Rathaus wird Besucherinnen und Besucher das Tragen einer medizinischen Maske oder eine FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

b)      Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 m ist einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wird auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz nach a) zu tragen. 

2.   Test- und Impfangebote gegenüber Beschäftigten der Stadt Gifhorn

a)      Allen Beschäftigten stehen regelmäßig 1x pro Woche kostenfreie Selbsttests zur Verfügung. Die Testkits werden auf Nachfrage jeweils an die jeweiligen Fachbereiche ausgegeben und von dort aus an die Beschäftigten verteilt.

b)      Allen Beschäftigten ist es möglich, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Eine entsprechende Impfung einschließlich Beratung kann beim Betriebsarzt, Herrn Dr. Saak, vorgenommen werden. 

3.   Verpflichtung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher des Rathauses verpflichten sich zur Einhaltung und Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes. 

4.   Veröffentlichung

Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird auf der Internetseite der Stadt Gifhorn veröffentlicht und liegt zur Einsichtnahme an der Information bereit. 

5.   Inkrafttreten

Dieses Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch die Stadt Gifhorn. 

6.   Hausrecht

Gegenüber Personen, die o.g. Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. 

 

Gifhorn, den 14.11.2022

Matthias Nerlich

Der Bürgermeister

 

 


CORONA-PANDEMIE SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT FÜR den Sitzungsdienst der Stadt Gifhorn 


Stand: 01.04.2022 - Version 3.0.0

Für öffentliche Sitzungen kommunaler Gremien unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie müssen folgende Hygienemaßnahmen und Sicherheitsregelungen eingehalten werden:

1.    Maßnahmen und Regelungen

a)      Eingang/Ausgang
Im Eingangs- bzw. Ausgangsbereich ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten. Der Bereich ist so zu gestalten, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.

b)     Handdesinfektion am Eingang
Vor Betreten des Sitzungsraumes sind die Hände zu desinfizieren. Entsprechende Spender sind vor den Sitzungsräumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

c)      Zugangsbeschränkung
Personen mit Krankheitszeichen, die auf eine Erkrankung mit dem CoronaVirus hindeuten (z. B. Husten, Fieber, Schnupfen) werden von den Sitzungen ausgeschlossen. 

d)      Maximalbelegung
Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher, die an den Sitzungen teilnehmen können, ist für jeden Sitzungsraum in der Anlage festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Begrenzung der Zuschauerzahl stellt keinen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot dar.

e)       Erfassung der Besucher/innen
Zwecks besserer Regulierung des Zuganges haben sich Besucherinnen und Besucher im Vorfeld der Sitzung telefonisch bei der Stadt Gifhorn namentlich anzumelden. Es erfolgt eine Einlasskontrolle. Ein Einlass ohne vorherige telefonische Anmeldung wird ausnahmsweise nur dann gewährt, wenn die maximale Besucherauslastung durch die Voranmeldungen nicht ausgeschöpft wurde. Für eine freiwillige Kontaktdatenerfassung können sich Besucher mithilfe der Corona-Warn-App registrieren.

f)      Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes sowie bei jedem Verlassen des Sitzplatzes vorgeschrieben. Während der Sitzung ist das Tragen von Masken am eigenen Sitzplatz nicht erforderlich. Masken sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt.

g)     Regelmäßige Lüftung und Co₂-Messung
Auf eine regelmäßige Stoßlüftung zum Luftaustausch im Sitzungsraum - grundsätzlich alle 20 Minuten - ist zu achten. Darüber hinaus soll eine maximale CO₂-Konzentration in der Raumluft von 1.000 ppm nicht überschritten werden. Zur Bestimmung des Wertes sind zur Verfügung gestellte Messgeräte zu nutzen.

h)        Hygieneregeln
Die gängigen Hygieneregeln sind zu beachten.

i)        Raumhygiene
Alle Kontaktflächen werden vor Sitzungsbeginn sowie im Anschluss gründlich gesäubert. Persönliche Arbeitsmaterialien wie z.B. Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.

j)      Hygiene im Sanitärbereich
Sanitärbereiche werden im Vorfeld der Sitzung ebenfalls gereinigt bzw. desinfiziert und mit Hinweisschildern zu Hygienemaßnahmen versehen. Die Nutzung der sanitären Anlagen ist zur Einhaltung der Abstandsregeln bei Bedarf zu begrenzen.

2.    Verpflichtung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Besucherinnen und Besucher der öffentlichen städtischen Gremiensitzungen verpflichten sich zur Einhaltung und Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes.

3.    Veröffentlichung
Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird im Internet veröffentlicht und zu Sitzungsbeginn am Eingang des Sitzungsraumes sichtbar ausgehängt.

4.    Inkrafttreten
Dieses Schutz- und Hygienekonzept für öffentliche städtische Gremiensitzungen tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch die Stadt Gifhorn.

5.    Hausrecht
Gegenüber Personen, die o.g. Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Gifhorn, den 01.04.2022

Matthias Nerlich

Bürgermeister

ANLAGE

Maximale Besucheranzahl für öffentliche Sitzungen der Stadt Gifhorn:

RaumMaximalbelegung
Ratssaal                                max. 20 Personen  
(11 im oberen Bereich, 9 im unteren Bereich)
DGH Winkel
max. 10 Personen
DGH Neubokel
max. 30 Personen
DGH Wilsche
max. 10 Personen
DGH Kästorfmax. 30 Personen
DGH Gamsenmax. 30 Personen
Stadthallemax. 30 Personen
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