Wahlhelfer gesucht!
Für die Wahl zum Europäischen Parlament und zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters weise ich darauf hin, dass die im Wahlgebiet vertretenen Parteien gem. §10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung vom 05. juli 2006, in der zurzeit gültigen Fassung, Wahlberechtigte als weitere Mitglieder für die Wahlvorstände vorschlagen können. Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 28. januar 2014, in der zurzeit gültigen Fassung.