⇑ / Hundehaltung Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die An- und Abmeldung eines oder mehrerer Hunde kann durch den von der Stadt Gifhorn vorgegeben Vordruck erfolgen. Eine formlose schriftliche An- oder Abmeldung kann u.U. auch ausreichen, wenn bestimmte Angaben bzw. Unterlagen eingereicht werden.
Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen der Lastschrifteinzug per Einzugsermächtigung zur bargeldlosen Begleichung Ihrer Zahlungsverpfllichtungen bietet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monaten alten Hunden im Stadtgebiet der Stadt Gifhorn. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund mehr als drei Monate alt ist. Zieht ein Hundehalter in das Stadtgebiet der Stadt Gifhorn, so hat der Halter den Hund binnen 14 Tagen bei der Stadt Gifhorn anzumelden.
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass neben der Angabe des Zeitpunktes an dem der Hund angeschafft wurde, auch Rasse, Alter und Farbe angegeben werden müssen.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Satzungen der Stadt Gifhorn:
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung gültig ab 01.09.2014 Hundesteuersatzung gültig ab 01.09.2014
- Hundesteuersatzung gültig bis 31.08.2014 Hundesteuersatzung gültig bis 31.08.2014
Anträge / Formulare
Anmeldung Hund (PDF-Formular - für den Ausdruck und zum manuellen Ausfüllen)
Anmeldung Hund (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Antragsassistent Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Mit dem Hundesteuerbescheid wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Der Hundehalter darf seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Jede Marke trägt eine Nummer, anhand derer der Hundehalter beim Auffinden eines entlaufenen Hundes ermittelt werden kann.
Für Informationen zur Abmeldung Ihres Hundes schauen Sie bitte unter dem Suchbegriff "Hundesteuer" nach.