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Leistungsbeschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Spezielle Hinweise für - Stadt Gifhorn
Mit dem Antragsformular ist zusätzlich noch ein Lageplan (mind. 2-fache Ausfertigung) einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird in Niedersachsen gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) nach Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt mindestens 50 Euro und höchstens 400 Euro.
Anträge / Formulare
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag - zum Versenden)
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Verwaltungen im Landkreis Gifhorn
Verwaltungen / Rathäuser