⇑ / Zuschüsse an Jugendgruppen
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Gifhorn gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Förderung der qualifizierten Jugendarbeit für Jugendliche aus der Stadt Gifhorn. Die Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Antragsberechtigt sind in der Regel nur öffentlich anerkannte freie Träger (§ 75 KJHG) der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften im Landkreis Gifhorn.
Gegenstand der Förderung sind:- Fahrten im In- und Ausland, für die Unterbringungs- und Fahrtkosten außerhalb des Stadtgebietes entstehen:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager - Anschaffungen von Gruppenmaterial und Gestaltung von Gruppenräumen:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Gruppenmaterial - Jugendpflegerische Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Bildungsmaßnahme
Rechtsgrundlage
Näheres zu den Zuschüssen, Fristen, Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren finden Sie in den gültigen Richtlinien.
- Richtlinien der Stadt Gifhorn über die Förderung der Jugendarbeit Richtlinien der Stadt Gifhorn über die Förderung der Jugendarbeit