Gleichstellung bei der Stadt Gifhorn

die Gleichstellungsbeauftragte informiert


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    Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gifhorn

    Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeite ich für die
    Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann
    innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung.

    Ich möchte meine Arbeit an die Bedarfe und Ressourcen von Bürgerinnen und Bürgern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadt anknüpfen und die Sensibilität für Anliegen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit schärfen.

    Dabei möchte ich mich einsetzen für ein gelungenes Miteinander, Vielfalt und Toleranz!


    Meine Aufgaben leiten sich aus dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung ab.

    Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2
    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    Niedersächsische Verfassung, Artikel 3, Absatz 2, Satz 3
    "Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."

    Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, maßgeblich ist der § 9 zur Verwirklichung der Gleichberechtigung
    Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirke ich an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.“

    Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet und in meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei.

    Aufgaben innerhalb der Verwaltung

    • Ich nehme Einblick in die Rats- und Verwaltungsvorlagen unter dem Gesichtspunkt Geschlechtergerechtigkeit.
    • Ich initiiere, unterstütze und begleite Maßnahmen der Frauenförderung.
    • Ich begleite alle wirtschaftlichen, sozialen und personellen Entscheidungen der Stadtverwaltung.
    • Ich habe ein Vorschlagsrecht für Aufgaben zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

    Aufgaben außerhalb der Verwaltung

    • Ich erarbeite Verbesserungsvorschläge für die berufliche und soziale Situation von Frauen in meinem Wirkungskreis.
    • Ich knüpfe und pflege Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen, -verbänden, aber auch zu weiteren Vereinen, Behörden, Verbänden, Institutionen und Beratungseinrichtungen.
    • Ich organisiere und plane Veranstaltungen, Fachtagungen und Frauennetzwerke.
    • Ich betreibe eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um das verfassungsrechtliche Gleichstellungsgebot gesellschaftlich zu verdeutlichen.
    • Ich biete Rat suchenden Menschen bei geschlechtsrelevanten Problemen meine vertrauliche Hilfe an. 

    Aufgaben als Koordinatorin des Gifhorner Bündnisses für Familie
    Die Stadt Gifhorn beteiligt sich an der Initiative Lokale Bündnisse für Familie. Schirmherr des Gifhorner Bündnisses ist der Bürgermeister. Das wesentliche Ziel des Gifhorner Bündnisses besteht darin, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und sich mit familienpolitischen Themen auseinanderzusetzen, deshalb haben sich bereits 2004 viele engagierte Menschen aus der Wirtschaft, aus Vereinen und Verbänden und aus Politik und Verwaltung sowie Privatpersonen zum Gifhorner Bündnis für Familie zusammengeschlossen.

    In meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragte übernehme ich die Koordination des Gifhorner Bündnisses. Wichtige Informationen über Themen, Ziele, Akteurinnen und Akteure des Gifhorner Bündnisses   


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