Die Stadt will in der Jägerstraße eine zukunftsfähige und moderne Hauptschule für rund 400 Schülerinnen und Schüler, die nicht nur aus Gifhorn kommen, sondern aus dem gesamten Landkreis bauen. Für die Umsetzung dieses Projektes hatte die Stadt einen ganz neuen Weg eingeschlagen. Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens wurde ein Totalunternehmer gesucht, der die Schule plant und schlüsselfertig übergibt. Dem Verfahren war ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Sieger des Verfahrens ist der Bieter Depenbrock Partnering GmbH & Co. KG, der im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens gemäß den veröffentlichten Bewertungskriterien ausgewählt wurde und Rang 1 belegt.
Der endverhandelte Festpreis zum Fertigstellungszeitpunkt 30.9.2026 liegt bei rund 31 Mio. € inclusive sämtlicher Planungs- und Baukosten. Die Differenz zu dem berechneten Betrag von 29,6 Mio. zu dem nun feststehenden Festpreis ergibt sich aus zusätzlichen Aufwendungen, die zum Zeitpunkt der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Sommer 2022 noch nicht Bestandteil der Maßnahme waren, wie z.B. die Gestaltung des Vorplatzes an der Carl-Diem-Straße. Unter Berücksichtigung dieser Umfangerweiterung liegt der Bieter sogar etwas unterhalb des prognostizierten Budgets für die Planungs- und Baukosten.
Anderthalb Jahre hat dieser Prozess gedauert, an dessen Ende der Stadtrat über den Siegerentwurf abgestimmt hat. Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Politik, der Stadtverwaltung und des Schulrektors hatte aus drei zuvor ausgewählten Anbietern einstimmig den Sieger auserkoren. Sie befanden den Siegerentwurf als qualitativ überlegen da er die gemeinsam erarbeiteten Vorgaben von Schule, Politik und Verwaltung an das Raumprogramm zu 100 Prozent erfülle.
Bürgermeister Matthias Nerlich betont die Bedeutung der neuen Hauptschule. „Mit der neuen Hauptschule investieren wir in unsere Zukunft. Wir dürfen nicht nur über akademische Berufe sprechen, uns fehlen auch die Leute im Handwerks- und Dienstleistungsbereich, da herrscht akuter Fachkräftemangel. Aber genau diese jungen Menschen werden auch in der Hauptschule ausgebildet. Deshalb ist es so wichtig, dass wir nicht einfach, wie teils gefordert, einen Zweckbau errichten, sondern eine Schule, die sich an einem neuen, zeitgemäßen Raum- und Unterrichtskonzept orientiert, in dem es Spaß macht, zu lernen. Die Lust zu lernen wird auch durch die Lernorte selbst bestimmt. Das ist Stand der Bildungsforschung und das ist auch das, was uns die Lehrerinne und Lehrer vor Ort widerspiegeln.“
Die wichtigsten Fakten zum Projekt:
Transparenz: Für die Stadt war es von Anfang an wichtig, das gesamte Verfahren absolut transparent zu gestalten und die Politik an jeder Stelle mitzunehmen.
Der Ablauf des Verfahrens im Einzelnen:
Nach dem öffentlichen Ratsbeschluss zur Errichtung einer Hauptschule am Sportzentrum Süd wurde im weiteren Verlauf die Beschaffung bzw. Vergabe des Bauprojektes öffentlich beraten und beschlossen:
Am 04.07.2022 folgte der Grundsatzbeschluss und am 12.12.2022 die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit hat die Stadt eine externe Beratungsgesellschaft beauftragt.
Das Ergebnis dieses Prozesses war der Beschluss zur Vergabe der Totalunternehmerleistung. Das bedeutet Planung, Bau, Betriebs- und Finanzierungsleistung aus einer Hand, also sozusagen ein schlüsselfertiges Projekt.
Das Vergabeverfahren:
Das Vergabeverfahren war ein Verhandlungsverfahren mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die einzelnen Schritte des Verfahrens (zusammengefasst):
- Firmen konnten sich für das Projekt öffentlich bewerben.
- Es fand eine Auswertung nach vorher festgelegten Kriterien statt, welche Firmen zum Wettbewerb zugelassen werden.
- Nach der Leistungsbeschreibung der Stadt Gifhorn haben die zugelassenen Bieter einen erster Entwurf gefertigt.
- In der Verwaltungsvorlage vom 04.07.2022 wurde beschlossen, eine Planungsgruppe aus Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Schulleitung der Hauptschule einzurichten. Alle Mitglieder konnten sich während des gesamten Prozesses beteiligen und einbringen.
- Vor der Abgabe eines finalen Angebotes wurden die Entwürfe erläutert und gemeinschaftlich optimiert.
- Für die Auswertung der finalen Angebote ist am 03.07.2023 im Rahmen des Eckwertebeschlusses zum Wettbewerb eine Jury gebildet worden. Diese setzt sich aus jeweils 3 Personen aus Politik und Verwaltung und dem Rektor der Freiherr-vom-Stein-Schule zusammen. Die Jury hat anhand der Bewertungsmatrix, die die Planungsgruppe beschlossen hat, den Sieger ermittelt.
Das gesamte Verfahren wurde juristisch begleitet. Wie in anderen Vergabeverfahren auch, ist es aus vergaberechtlicher Sicht nicht zulässig, während des gesamten Prozesses Zwischenstände mitzuteilen.
Detaillierter Planungsprozess und Kostentransparenz:
Um eine Bewertung durch die Jury durchführen zu können, liegen von allen Bietern komplette Entwurfsplanungen, technische Beschreibungen, Planungen der Außenanlagen und des Umfeldes und Berechnungen der technischen Anlagen vor.
Die finalen Angebote beinhalten neben vorgenannter Planunterlagen selbstverständlich auch verbindliche Angebotssummen – als Pauschalfestpreis.
Fazit: Die Leistung ist bekannt, sie ist bewertet worden und es ist ein Ergebnis unter intensiver Beteiligung der Politik zustande gekommen.
Handelt es sich um einen luxuriösen Neubau?
Es sind weder goldene Wasserhähne oder sonstige Luxuseinbauten vorgesehen. Der Gebäude- und Ausbaustandard entspricht dem heutigen normalen Standard.
Schule und Verwaltung haben gemeinsam ein Raumprogramm erstellt, das sich am Lernhausprinzip orientiert. Dies geschah in Anlehnung an die Schulbauhandreichung des Landes NRW, da in Niedersachsen keine gültige Schulbauhandreichung vorhanden ist. Die Schule ist bedarfsgerecht auf die aktuellen baulichen und pädagogischen Rahmenbedingungen abgestellt.
Zum Gebäudekonzept: Lernhaus-Schule statt Flurschule
Die Schulen, so wie die allermeisten von uns sie noch kennen, sind sogenannte Flurschulen. Sie orientieren sich baulich daran, dass ausreichend Räumlichkeiten (Allgemeine Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume etc.) vorhanden sind, ohne das pädagogische Konzept der Schule zu berücksichtigen.
Eine Lernhaus-Schule hingegen ist in Cluster aufgegliedert, die je nach Konzept in Jahrgänge oder nach Lernstand gegliedert sind. Weitere Funktionsräume wie z.B. Differenzierungsräume ergänzen das Raumkonzept. Der Ansatz ist hier vielmehr umgekehrt: Die bauliche Umsetzung erfolgt auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes.
Die finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund des besonderen Verfahrens wird bereits zur Beauftragung des Totalunternehmers die volle Auftragssumme benötigt. Der Geldfluss erfolgt nach festgelegtem Finanzierungsplan und endet mit der letzten Zahlung nach Inbetriebnahme im Herbst 2026.
Dazu wurden bereits vor dem Vorliegen der finalen Angebote über eine Eilentscheidung zusätzlich 5.483,00 Mio. € aus teilweise verschobenen Projekten bereitgestellt. Bedeutet dies, dass Gelder von anderen dringlichen Projekten wie beispielweise dem Ganztagsausbau der Isetal-Schule abgezogen werden? Nein, alle Projekte, die in der Planung der Stadt GF in den kommenden Jahren vorgesehen sind, werden weiterhin uneingeschränkt umgesetzt.
Förderung durch die Kreisschulbaukasse:
Da es sich immer noch um ein laufendes Verfahren handelt, liegt ein Ergebnis über die Höhe der Förderung noch nicht vor. Eine finale Bearbeitung durch den Landkreis konnte aufgrund des besonderen Vergabeverfahrens noch nicht stattfinden. Für die Bearbeitung und Prüfung durch den Landkreis muss die Stadt Gifhorn die Unterlagen des finalen beschlossenen Angebotes an den Landkreis übergeben. Dieses konnte erst nach dem Ratsbeschluss am 07.11.2024 erfolgen. Die Zuwendungen betragen gemäß der Satzung 70% für den Sekundarbereich (weiterführende Schulen).
Weitere Fördermaßnahmen wurden beantragt. Bewilligt wurden bereits ein Zuschuss von einer Million Euro aus dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden in Kommunen“.
Erst nach abschließender Prüfung wird der Auftrag möglich zeitnah vergeben um auch Kostensteigerungen zu vermeiden.