Kommunale Wärmeplanung für Gifhorn

Bestandsaufnahme, Analysen, Vorträge, Informationen

Graphische Darstellung eines Stadtquartiers, das mit zentraler Wärme versorgt wird.
Energiemobil in der Innenstadt mit Beratern und Interessenten

Energie-Mobil in der Innenstadt mit Beratern und Interessenten

Nächster Schritt der kommunalen Wärmeplanung. Nach der Bestandsaufnahme und der Bestandsanalyse 2024 -  per Link zur Präsentation  hier - gab es nun einen Tag der Wärmeplanung mit Vorträgen, dem Energie-Mobil, einem Markt der Möglichkeiten und vielen Informationsgesprächen.  

Zum Nachlesen geht es hier zu den Karten und Präsentationen: 

Link zum Vortag EKP - Kommunale Wärmeplanung (KWP).

Link zum Vortrag IPSYSCON

KWP-Plan Süd

KWP-Plan Nord 

 

FAQ: Muss ich meine Heizung austauschen?

Nach § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG, siehe unter: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf) müssen alte Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden, wenn sie länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Das betrifft vor allem sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Wer noch einen solchen alten Kessel nutzt, ist verpflichtet, ihn stillzulegen und durch ein neues Heizsystem zu ersetzen.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden. Auch sehr kleine Heizungen unter 4 Kilowatt oder besonders große Anlagen über 400 Kilowatt fallen nicht unter die Austauschpflicht. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern sind ebenfalls ausgenommen, wenn sie bereits seit Februar 2002 in ihrem Haus wohnen.

Alle anderen Heizungen können so lange genutzt werden, wie sie funktionieren und repariert werden können. Geht eine Heizung irreparabel kaputt, darf bis zum 30. Juni 2028 noch eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Ab dem 1. Juli 2028 ist das nicht mehr möglich: Jede neu eingebaute Heizung muss dann zu mindestens 65 %  mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Übergangsweise sind auch Hybridlösungen zulässig, zum Beispiel Gas plus Solar oder Gas plus Wärmepumpe.

Einen generellen Zwang für alle gibt es nicht. Festgelegt ist lediglich, dass Öl- und Gasheizungen spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 nicht mehr betrieben werden dürfen.

 

 

 



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