Stipendium für pädagogische Fachkräfte in Ausbildung

Förderung von Anfang an - Finanzieller Zuschuss für schulische Ausbildung

Seit dem Schuljahr 2024/25 fördert die Stadt Gifhorn jährlich neue Auszubildende zur sozialpädagogischen Assistenz und zum/zur Erzieher/in durch die Vergabe von Stipendien.

Insgesamt bis zu vier Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten hierdurch während ihrer Ausbildung eine monatliche Unterstützung in Höhe von 400 € brutto.

Ziel ist es, Menschen zu fördern, die sich für die Ausbildung im Sozial- und Erziehungsdienst begeistern können und sich schon frühzeitig für eine Tätigkeit bei der Stadt Gifhorn entscheiden. Die Erzieherausbildung ist in Deutschland rein schulisch und muss daher normalerweise eigenständig finanziert werden.

„Wir wollen den Gifhorner Familien jederzeit eine optimale Kinderbetreuung bieten. Der Fachkräftemangel macht aber gerade in diesem Bereich keinen Halt. Die schulische Ausbildung ist nicht sonderlich attraktiv, obwohl der Job so viel zu bieten hat. Dank des Stipendiums können sich dich Azubis voll auf die Ausbildung konzentrieren, statt sich über Finanzielles sorgen zu müssen“, erklärt Bürgermeister Matthias Nerlich. „Mit dem Stipendium wollen wir die Unterversorgung abbauen und die dauerhafte Versorgung in den städtischen Einrichtungen sicherstellen“.

Voraussetzung für das Stipendium ist, die Praxisphasen während der Ausbildung in einer städtischen Einrichtung der Kinderbetreuung bei der Stadt Gifhorn zu absolvieren sowie die Verpflichtung, nach der Ausbildung für zwei Jahre bei der Stadt Gifhorn im Ausbildungsberuf tätig zu sein.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf die Gewährung eines Stipendiums kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres bei der Stadt Gifhorn gestellt werden.

Bitte beachten: Aktuell sind alle Stipendien-Plätze vergeben. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich für das Schuljahr 2026/27.

Bei Antragstellung sind die folgenden Unterlagen als digitale Bewerbung über die Homepage der Stadt Gifhorn einzureichen:

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses des zur Ausbildung erforderlichen Schulabschlusses
  • Bescheinigung über die Bewerbung bzw. Anmeldung an der Berufsbildenden Schule 1 des Landkreises Gifhorn (BBS 1 Gifhorn), sobald diese vorliegt
  • Kopie einer aktuellen Schulbescheinigung der BBS 1 Gifhorn, sofern eine Ausbildung bereits begonnen wurde

Sofern gleichzeitig Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden oder beantragt wurden, ist dieses bei der Antragstellung anzuzeigen. Sollten diese zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, ist dieses unverzüglich schriftlich dem Personalservice der Stadt Gifhorn anzuzeigen.

Kontakt

Stadt Gifhorn
Fachbereich Personal & Organisation
Sina Krämer
Kristin Buchholz-Madeira
Marktplatz 1
38518 Gifhorn

Tel.: 05371 88-265
Tel.: 05371 88-263
E-Mail:
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