Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Spezielle Hinweise für - "Einheitsgemeinde Gifhorn"
Die Stadt Gifhorn zieht die Eigentümer der an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anliegenden Grundstücke als Benutzer der öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung" zu Straßenreinigungsgebühren heran.
Gem. der zzt. gültigen Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Gifhorn sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung gebührenpflichtig. Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen liegen.
Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Grundstücks in Quadratmetern auf volle Meter abgerundet und die Reinigungsklasse der zu reinigenden Straße nach dem Straßenverzeichnis.
Die Straßenreinigung erfolgt durch den Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG). Dieser führt in der Reinigungsklasse "Reinigungsdienst RD 1" die Reinigung einmal wöchentlich durch und in "Reinigungs- und Winterdienst FG 1" die Reinigung sechsmal wöchentlich inklusive Winterdienst im Bereich der Fußgängerzone durch. In der Reinigungsklasse "Winterdienst WH 1" führt der ASG den Winterdienst auf den Straßen der Prioritäten 1 und 2 (Hauptstraßen = verkehrswichtige oder gefährliche Straßen) durch und in "Winterdienst WN 1" auf Straßen der Priorität 3 (Nebenstraßen).
Sämtliche Satzungen können Sie beim Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG) einsehen.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt lt. zzt. gültiger Satzung jährlich Meter Berechnungsfaktor in:
Reinigungsdienst RD 1: 2,15 €
Reinigungs- und Winterdienst FG 1: 4,45 €
Winterdienst WH 1: 0,13 €
Winterdienst WN 1: 0,02 €
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - "Einheitsgemeinde Gifhorn"
Anfragen bzgl. der Straßenreinigung oder zur Gebührenkalkulation richten Sie bitte an den Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb:
Name: Herrn P. Futterschneider
Telefon: 05371 / 98-42 11
E-Mail: futterschneider@asg-gifhorn.de
Bei Fragen zu Ihrem Grundlagenbescheid wenden Sie sich bitte an die Stadt Gifhorn - Fachbereich 20 - Finanzen - Steuern und Gebühren:
Name: Frau Maren Tarnow
Telefon: 05371 / 88-184
E-Mail: maren.tarnow@stadt-gifhorn.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Spezielle Hinweise für - "Einheitsgemeinde Gifhorn"
Informationsveranstaltung zur Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.12.2019.pdf
Flyer Straßenreinigung, Winterdienst und Gebühren.pdf
Anträge / Formulare
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Antragsassistent Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat