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Sichere Schulwege in Gifhorn

Fußgängerüberwege geplant / Tempo 30 am Calberlaher Damm

Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit will die Stadt Gifhorn in den kommenden Jahren gezielt Fußgängerüberwege im Umfeld von Schulen im Stadtgebiet schaffen. In der 2. Jahreshälfte 2026 könnten die Arbeiten für fünf Zebrastreifen an den Schulwegen zu den Grundschulen starten. Weitere Standorte sind für die Jahre 2027 und 2028 an den weiterführenden Schulen in Planung, um auch dort sichere Querungen zu schaffen. So sieht es der Planungsentwurf vor, den die Stadtverwaltung ab Mitte Mai den entsprechenden Ratsgremien zur Beschlussfassung vorlegt. Eine andere Maßnahme steht bereits fest: Am Calberlaher Damm wird voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 ein streckenbezogenes Tempo 30 für den hochfrequentierten Schulweg eingerichtet.

In den vergangenen Wochen wurden auf Basis der Verkehrsentwicklung und gesetzlicher Veränderungen sowie in enger Abstimmung mit der Polizei Gifhorn eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen geprüft. Ziel ist es, nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die Möglichkeiten zu nutzen, um für alle Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit zu schaffen und dennoch den Verkehrsfluss so geringfügig wie möglich einzuschränken. Das geht auch mit dem Wunsch vieler Eltern einher, die sichere und gut erkennbare Querungsmöglichkeiten für ihre Kinder fordern.

 „Mit den Fußgängerüberwegen werden wir allen Interessen am besten gerecht und setzen ein klares Zeichen für die Sicherheit unserer Kinder auf ihrem Schulweg. Die so genannten Zebrastreifen bieten unkomplizierte und effektive Lösungen an den richtigen Stellen. Wir laden alle Verkehrsteilnehmenden ein, uns auf diesem Weg zu begleiten, und werden nicht nur an den Schulen frühzeitig informieren“, sagt Babette Kutrib, Leiterin des Fachbereichs Ordnung bei der Stadt Gifhorn.

Die Stadtverwaltung präferiert Fußgängerüberwege vor anderen Lösungen, weil sie einen geschützten und klar geregelten Übergang ermöglichen, die Straße für Fahrzeuge meist schnell wieder passierbar ist, sie von allen Verkehrsteilnehmern gut akzeptiert werden und auch die Umsetzung oft nur minimale bauliche Anpassungen erfordert.

Information zur sicheren Nutzung geplant

„Die richtige Nutzung der Verkehrseinrichtung ist integraler Bestandteil der Verkehrssicherheit und verhindert mögliche Unfälle. Um die Umsetzung und die Akzeptanz bei allen Bürgern der Stadt Gifhorn so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, durch eine gezielte Informationskampagne möglichst alle Nutzer der Fußgängerüberwege zu erreichen“, erläutert Stefan Heinemann, Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Gifhorn.

Die Einrichtung ist in drei Phasen geplant:

- 2. Jahreshälfte 2026:

- Bauernkamp (Albert-Schweitzer-Schule)

- Pommernring (Michael-Ende-Schule)

- Maschstraße/Wilhelmstraße

- Celler Straße (zwischen Stadthalle und Schützenplatz)

- Westerfeldweg (Wilhelm-Busch-Schule)

-  2027 & 2028: über zehn Standorte an den weiterführenden Schulen und an Kreisverkehren im gesamten Stadtgebiet

„Für die Einrichtung der Fußgängerüberwege sind neben der Markierung eines Zebrastreifens auch bauliche Anpassungen zu tätigen. Hierzu gehören das Herstellen barrierefreier Übergänge mittels Bordanpassungen und taktilem Leitsystem, das Versetzen oder Neuerrichten von Beleuchtung und gegebenenfalls das Austauschen von Pflaster“, erläutert Astrid Behrens, Leiterin des Fachbereichs Tiefbau der Stadt Gifhorn. Die Arbeiten an den für 2026 vorgesehenen fünf Fußgängerüberwegen finden in der 2. Jahreshälfte statt. Die Kosten für die Errichtung einschließlich der erforderlichen baulichen Anpassungen belaufen sich auf rund 60.000 Euro.

Tempo 30 am Calberlaher Damm

Mit Blick auf die Sicherheit der Schulwege besteht am Calberlaher Damm zwischen Dannenbütteler Weg bis II. Koppelweg eine besondere Situation. Hier grenzen Wege zu sieben Schulen an. Deshalb ordnet die Stadt Gifhorn auf diesem Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h an. Diese soll bis zum Beginn des neuen Schuljahres im August 2026 in Kraft treten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dann von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr. 

 

Hintergrund

Die Umsetzung der Maßnahmen für die Fußgängerüberwege wird auch durch Änderungen im Straßenverkehrsrecht ermöglicht. Mit der Reform von Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften verfügen Städte und Gemeinden jetzt über mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung sicherer Verkehrswege. Vorgaben wie die bisherigen Richtzahlen sind in den Hintergrund getreten. Dadurch können die Kommunen andere Bedarfe stärker berücksichtigen, zum Beispiel den Schutz von Kindern und anderen besonders schutzbedürftigen Personen.



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