Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen

Informationen über die Wahlen am 13. September 2026

In Niedersachsen finden alle fünf Jahre die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen in Gifhorn finden am 13. September 2026 statt. Zeitgleich findet in Gifhorn an diesem Tag die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters statt.

Wichtige Fragen im Überblick

Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Wer wird gewählt?

Kommunalwahlen

Gewählt werden bei der Kommunalwahl:

  • der Kreistag
  • der Rat der Stadt Gifhorn
  • die Ortsräte Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind (letzter Geburtstermin 13.Spetember 2008)
  • seit mindestens dem 13. März 2026 im Wahlgebiet Gifhorn mit Hauptwohnsitz wohnhaft
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Gewählt werden 

  • eine Bürgermeisterin / ein Bürgermeister der Stadt Gifhorn

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen verlangen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, indem kandidiert wird.

Wie läuft die Wahl ab?

Kommunalwahlen

Die Amtszeit der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Rat der Stadt Gifhorn, Ortsräte) beträgt 5 Jahre.

Für die Kommunalwahlen gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin / einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen / Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.

Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Die Wahl findet ebenfalls am allgemeinen Kommunalwahltag statt, die Amtszeit unterscheidet sich jedoch. Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister wird für eine 8-jährige Amtszeit gewählt.

Die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für diese Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin / einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Falls bei der Direktwahl am 13. September 2026 keiner der Bewerbenden mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen statt.

 

Wo kann ich wählen gehen?

Sie haben die Möglichkeit, entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Informationen über die Nutzung der Briefwahl stellen wir in Kürze bereit.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke und Wahllokale der Stadt Gifhorn finden Sie hier.

Wo finde ich die Wahlergebnisse?

Alle Wahlergebnisse der Stadt Gifhorn finden Sie hier.

Demokratie leben - Registrieren Sie sich als Wahlhelfende

Keine Wahl ohne Wahlhelfende! Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die jeweilige Wahl gut über Bühne geht, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und Wahlergebnisse ermittelt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung von Wahlhelfenden wäre die Durchführung einer Wahl daher unmöglich. Über 300 Wahlhelfende wurden bei der letzten Wahl benötigt.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13. September 2026 statt.

Sie haben Interesse, als Ehrenamtliche den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand.

Für Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, ist keine erneute Registrierung erforderlich.

Sie wolle sich als Wahlhelferin /Wahlhelfer melden? Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen

Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Kandidat oder Kandidatin auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn die Person keiner anderen Partei angehört bzw. parteilos ist oder
  • mit anderen Bürgern und Bürgerinnen, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen, eine Wählergruppe bilden und mit diesem Personenkreis einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen oder
  • als Einzelwahlvorschlag zur Wahl antreten.

Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 20. Juli 2026, 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht sein.

Bitte beachten Sie: Die Landesregierung Niedersachsen plant eine Änderung, wonach die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters künftig auf den 69. Tag vor der Wahl vorverlegt werden soll. Dies würde für die Wahl am 13.09.2026 bedeuten, dass die Unterlagen bereits bis zum 06.07.2026, 18 Uhr, eingereicht werden müssten. Die geplante Änderung  betrifft voraussichtlich ausschließlich die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters. Für die übrigen Kommunalwahlen, die ebenfalls am 13.09.2026 stattfinden, bleibt es nach aktuellem Stand bei der bisherigen Frist. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt dieser Hinweis vorsorglich. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich frühzeitig auf eine mögliche Vorverlegung der Frist einzustellen.

Ausführliche Informationen des Landeswahlleiters sowie Leitlinien der EU-Kommission zum sogenannten Politische-Werbung-Tranzparenz-Gesetz finden Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen hier:

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