In Niedersachsen finden alle fünf Jahre die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen in Gifhorn finden am 13. September 2026 statt. Zeitgleich findet in Gifhorn an diesem Tag die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters statt.
Briefwahlbüro in Gifhorn
Im Briefwahlbüro können Sie direkt wählen oder Ihre Wahlunterlagen abholen. Dafür ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gifhorn ab dem 13.08.2026 für Sie geöffnet.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag, 11.09.2026: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
samstags zwischen 15.08. – 05.09.2026: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Bereich des Bürgerbüros. Eine Beschilderung weist den Weg.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis – als Unionsbürgerin/Unionsbürger Ihr Identitätsdokument – oder Ihren Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis/Identitätsdokument oder Reisepass. Mit Bevollmächtigung können auch die Wahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden.
Bitte füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle Felder aus bzw. kreuzen die gewünschte Option an und unterschreiben den Antrag. Durch die Angabe aller Daten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages sicher. Insbesondere die Angabe des Geburtsdatums und Ihre Unterschrift sind Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrages. Die Angaben sind für die eindeutige Identifizierung Ihrer Person erforderlich.
Beantragung der Briefwahl
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich (nicht per SMS oder telefonisch). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie online beantragen oder über den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Wohnanschrift geschickt werden, so geben Sie uns bitte die abweichende Versandanschrift an. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Post nur zugestellt wird, wenn der Name der empfangsberechtigten Person am Briefkasten steht.
Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen. Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail direkt an das Wahlbüro.
Sonderfälle
In besonderen Fällen, z.B.: plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, Nichterhalt der Briefwahlunterlagen (ggf. Nachweis erforderlich), können auch am Samstag, 12.09.2026, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn abgeholt werden.
Wahlbüro
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-140 oder -154 , -155
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de
Keine Wahl ohne Wahlhelfende! Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die jeweilige Wahl gut über Bühne geht, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und Wahlergebnisse ermittelt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung von Wahlhelfenden wäre die Durchführung einer Wahl daher unmöglich. Über 300 Wahlhelfende wurden bei der letzten Wahl benötigt.
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13. September 2026 statt.
Sie haben Interesse, als Ehrenamtliche den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand.
Für Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, ist keine erneute Registrierung erforderlich.
Sie wolle sich als Wahlhelferin /Wahlhelfer melden? Weitere Informationen finden Sie hier:
Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann
Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 06.07.2026, 18:00 Uhr., 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht sein.
Bitte beachten Sie: Der Niedersächsische Landtag hat am 28.04.2026 eine Änderung der Wahlgesetze beschlossen, die auch die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters betrifft. Diese Gesetzesänderung ist am 06.05.2026 in Kraft getreten. Danach sind Wahlvorschläge für Direktwahlen gemäß § 45d Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) nun spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr bei der Wahlleitung einzureichen. Für die Wahl am 13.09.2026 ist dies der 06.07.2026, 18:00 Uhr.
Ausführliche Informationen des Landeswahlleiters sowie Leitlinien der EU-Kommission zum sogenannten Politische-Werbung-Tranzparenz-Gesetz finden Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen hier:
Wahlbüro
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-140
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de