Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen

Informationen über die Wahlen am 13. September 2026

In Niedersachsen finden alle fünf Jahre die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen in Gifhorn finden am 13. September 2026 statt. Zeitgleich findet in Gifhorn an diesem Tag die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters statt.

Wichtige Fragen im Überblick

Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Weitere Informationen finden Sie hier: “Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis” (PDF)

Wer wird gewählt?

Kommunalwahlen

Gewählt werden bei der Kommunalwahl:

  • der Kreistag
  • der Rat der Stadt Gifhorn
  • die Ortsräte Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind (letzter Geburtstermin 13.Spetember 2008)
  • seit mindestens dem 13. März 2026 im Wahlgebiet Gifhorn mit Hauptwohnsitz wohnhaft
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Gewählt werden 

  • eine Bürgermeisterin / ein Bürgermeister der Stadt Gifhorn

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen verlangen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, indem kandidiert wird.

Wie läuft die Wahl ab?

Kommunalwahlen

Die Amtszeit der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Rat der Stadt Gifhorn, Ortsräte) beträgt 5 Jahre.

Für die Kommunalwahlen gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin / einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen / Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.

Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Die Wahl findet ebenfalls am allgemeinen Kommunalwahltag statt, die Amtszeit unterscheidet sich jedoch. Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister wird für eine 8-jährige Amtszeit gewählt.

Die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für diese Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin / einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Falls bei der Direktwahl am 13. September 2026 keiner der Bewerbenden mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen statt.

 

Wo kann ich wählen gehen?

Sie haben die Möglichkeit, entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Informationen über die Nutzung der Briefwahl stehen auf dieser Seite bereit.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke und Wahllokale der Stadt Gifhorn finden Sie hier.

Wo finde ich die Wahlergebnisse?

Alle Wahlergebnisse der Stadt Gifhorn finden Sie hier.

Briefwahl

Briefwahlbüro in Gifhorn

Im Briefwahlbüro können Sie direkt wählen oder Ihre Wahlunterlagen abholen. Dafür ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gifhorn ab dem 13.08.2026 für Sie geöffnet.

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag:  08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag, 11.09.2026: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
samstags zwischen 15.08. – 05.09.2026: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr. 

Das Briefwahlbüro befindet sich im Bereich des Bürgerbüros. Eine Beschilderung weist den Weg. 

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis – als Unionsbürgerin/Unionsbürger Ihr Identitätsdokument – oder Ihren Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis/Identitätsdokument oder Reisepass. Mit Bevollmächtigung können auch die Wahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden. 

Bitte füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle Felder aus bzw. kreuzen die gewünschte Option an und unterschreiben den Antrag. Durch die Angabe aller Daten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages sicher. Insbesondere die Angabe des Geburtsdatums und Ihre Unterschrift sind Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrages. Die Angaben sind für die eindeutige Identifizierung Ihrer Person erforderlich.

Beantragung der Briefwahl

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich (nicht per SMS oder telefonisch). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie online  beantragen oder über den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Wohnanschrift geschickt werden, so geben Sie uns bitte die abweichende Versandanschrift an. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Post nur zugestellt wird, wenn der Name der empfangsberechtigten Person am Briefkasten steht.

Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen. Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail direkt an das Wahlbüro.

Sonderfälle

In besonderen Fällen, z.B.: plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, Nichterhalt der Briefwahlunterlagen (ggf. Nachweis erforderlich), können auch am Samstag, 12.09.2026, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn abgeholt werden.

Kontakt

Wahlbüro

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-140 oder -154 , -155 
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de

Demokratie leben - Registrieren Sie sich als Wahlhelfende

Keine Wahl ohne Wahlhelfende! Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die jeweilige Wahl gut über Bühne geht, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und Wahlergebnisse ermittelt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung von Wahlhelfenden wäre die Durchführung einer Wahl daher unmöglich. Über 300 Wahlhelfende wurden bei der letzten Wahl benötigt.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13. September 2026 statt.

Sie haben Interesse, als Ehrenamtliche den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand.

Für Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, ist keine erneute Registrierung erforderlich.

Sie wolle sich als Wahlhelferin /Wahlhelfer melden? Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen

Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Kandidat oder Kandidatin auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn die Person keiner anderen Partei angehört bzw. parteilos ist oder
  • mit anderen Bürgern und Bürgerinnen, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen, eine Wählergruppe bilden und mit diesem Personenkreis einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen oder
  • als Einzelwahlvorschlag zur Wahl antreten.

Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 06.07.2026, 18:00 Uhr., 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht sein.

Bitte beachten Sie: Der Niedersächsische Landtag hat am 28.04.2026 eine Änderung der Wahlgesetze beschlossen, die auch die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters betrifft. Diese Gesetzesänderung ist am 06.05.2026 in Kraft getreten. Danach sind Wahlvorschläge für Direktwahlen gemäß § 45d Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) nun spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr bei der Wahlleitung einzureichen. Für die Wahl am 13.09.2026 ist dies der 06.07.2026, 18:00 Uhr.

Ausführliche Informationen des Landeswahlleiters sowie Leitlinien der EU-Kommission zum sogenannten Politische-Werbung-Tranzparenz-Gesetz finden Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen hier:

Kontakt

Wahlbüro

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-140
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de

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