Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen

Informationen über die Wahlen

In Niedersachsen finden alle fünf Jahre die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt. Die letzten Kommunalwahlen in Gifhorn fanden am 13. September 2026 statt. Zeitgleich fand in Gifhorn an diesem Tag die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters statt. Nach dem amtlich festgestellten Ergebnis der Wahl für das Bürgermeisteramt, gibt es am 27. September eine Stichwahl.

Wichtige Fragen für die Wahl zum Bürgermeisteramt im Überblick

Wer darf wählen?

Bei der Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Weitere Informationen finden Sie hier: “Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis” (PDF)

Wer wird gewählt?

Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Gewählt werden 

  • eine Bürgermeisterin / ein Bürgermeister der Stadt Gifhorn

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen verlangen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, indem kandidiert wird.

Wen kann ich wählen?

Da bei der Direktwahl am 13. September 2026 keiner der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für das Bürgermeisteramt mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhielt, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen statt. Das sind Matthias Nerlich (CDU, 37,24 Prozent) und Christopher Finck (SPD, 33,14 Prozent).

 

Wie läuft die Wahl ab?

Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters

Die Wahl fand am allgemeinen Kommunalwahltag, dem 13. September, statt. Eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister wird für eine 8-jährige Amtszeit gewählt.

Die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für diese Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin / einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Da bei der Direktwahl am 13. September 2026 keiner der Bewerbenden mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhielt, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen statt. Das sind Matthias Nerlich (CDU, 37,24 Prozent) und Christopher Finck (SPD, 33,14 Prozent).

 

Wo kann ich wählen gehen?

Sie haben die Möglichkeit, entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Informationen über die Nutzung der Briefwahl stehen nachfolgend auf dieser Seite bereit.

Eine Übersicht über die Wahlbezirke und Wahllokale der Stadt Gifhorn finden Sie hier.

Wo finde ich die Wahlergebnisse?

Alle Wahlergebnisse der Stadt Gifhorn finden Sie hier.

Briefwahl bei der Stichwahl zum Bürgermeisteramt

Briefwahlbüro in Gifhorn

Im Briefwahlbüro können Sie direkt wählen oder Ihre Wahlunterlagen abholen. Dafür ist das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gifhorn ab dem 17.09.2026 für Sie geöffnet.

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag:  08:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Samstag, 19.09.2026: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag, 25.09.2026: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Das Briefwahlbüro befindet sich im Bereich des Bürgerbüros. Eine Beschilderung weist den Weg. 

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis – als Unionsbürgerin/Unionsbürger Ihr Identitätsdokument – oder Ihren Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis/Identitätsdokument oder Reisepass. Mit Bevollmächtigung können auch die Wahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden. 

Bitte füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle Felder aus bzw. kreuzen die gewünschte Option an und unterschreiben den Antrag. Durch die Angabe aller Daten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages sicher. Insbesondere die Angabe des Geburtsdatums und Ihre Unterschrift sind Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrages. Die Angaben sind für die eindeutige Identifizierung Ihrer Person erforderlich.

Beantragung der Briefwahl

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich (nicht per SMS oder telefonisch). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie online  beantragen oder über den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Wohnanschrift geschickt werden, so geben Sie uns bitte die abweichende Versandanschrift an. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Post nur zugestellt wird, wenn der Name der empfangsberechtigten Person am Briefkasten steht.

Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen. Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail direkt an das Wahlbüro.

Sonderfälle

In besonderen Fällen können auch am Samstag, 26.09.2026, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Sonntag der Stichwahl (27.9.2026) von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn abgeholt werden. Melden Sie sich bei Fragen gern bis zum 25.9.2026 um 13 Uhr beim Wahlbüro.

Kontakt

Wahlbüro

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-140 oder -154 , -155 
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de

Demokratie leben - Registrieren Sie sich als Wahlhelfende

Keine Wahl ohne Wahlhelfende! Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass die jeweilige Wahl gut über Bühne geht, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und Wahlergebnisse ermittelt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung von Wahlhelfenden wäre die Durchführung einer Wahl daher unmöglich. Über 300 Wahlhelfende wurden bei der letzten Wahl benötigt.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 13. September 2026 statt.

Sie haben Interesse, als Ehrenamtliche den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand.

Für Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, ist keine erneute Registrierung erforderlich.

Sie wolle sich als Wahlhelferin /Wahlhelfer melden? Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen

Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Kandidat oder Kandidatin auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn die Person keiner anderen Partei angehört bzw. parteilos ist oder
  • mit anderen Bürgern und Bürgerinnen, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen, eine Wählergruppe bilden und mit diesem Personenkreis einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen oder
  • als Einzelwahlvorschlag zur Wahl antreten.

Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 06.07.2026, 18:00 Uhr., 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht sein.

Bitte beachten Sie: Der Niedersächsische Landtag hat am 28.04.2026 eine Änderung der Wahlgesetze beschlossen, die auch die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters betrifft. Diese Gesetzesänderung ist am 06.05.2026 in Kraft getreten. Danach sind Wahlvorschläge für Direktwahlen gemäß § 45d Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) nun spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr bei der Wahlleitung einzureichen. Für die Wahl am 13.09.2026 ist dies der 06.07.2026, 18:00 Uhr.

Ausführliche Informationen des Landeswahlleiters sowie Leitlinien der EU-Kommission zum sogenannten Politische-Werbung-Tranzparenz-Gesetz finden Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen hier:

Kontakt

Wahlbüro

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88-140
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de

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