Alles rund um die Europawahlen in der Stadt Gifhorn
Bei der Europawahl haben wahlberechtigte Europäer*innen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die Wahl findet in der Regel alle fünf Jahre statt - die letzte Wahl war am 9. Juni 2024.
Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*innen sind und seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben.
Bürger*innen dürfen zudem nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Einzelheiten stehen auf den Seiten der Niedersächsischen Landeswahlleitung - hier klicken!
Gewählt wird eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien festgelegt wurde.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnist stellen. (s. unten)
Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder
oder
Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union können wählen, wenn sie
in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, an der Europawahl teilnehmen.
auf Antrag in der Bundesrepublik Deutschland wählen, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem Land der Europäischen Union wohnen
oder
Auslandsdeutsche können bis zum 19.5.2024 die Aufnahme in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragen.
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Als Unionsbürger*innen werden bei Europawahlen die Bürger*innen bezeichnet, die nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Unionsbürger*innen mit Wohnsitz in Gifhorn können entscheiden, ob sie bei der Europawahl in ihrem Herkunftsland wählen wollen oder in Gifhorn die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament.
Wer in Gifhorn wählen möchte, muss sicherstellen, dass er in das hiesige Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen ist. Das erfolgt nur automatisch, wenn dies zu dieser Wahl oder früher schon einmal (zur Europawahl 1999 oder später) beantragt wurde.
Der förmliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller unterzeichnet sein und der Stadt Gifhorn im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Ob von Ihnen ein Antrag vorliegt, bzw. ob Sie in das Gifhorner Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie im Wahlbüro erfragen.
Die Frist für den formellen Antrag läuft am 19.05.2024 ab. Danach sind Änderungen nicht mehr möglich. Sie können dann ggf. nur in Ihrem Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Die Wahlergebnisse der Europawahl in der Stadt Gifhorn werden schnellstens über den Votemanger veröffentlicht, sobald diese vorliegen. Wahlergebnisse verschiedener Wahlen sind auch dort zu finden. Einfach hier klicken zum Votemanager.