Bundestagswahlen

Alles rund um die Bundestagswahlen in der Stadt Gifhorn

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. In Gifhorn sind ca. 30.152 Personen wahlberechtigt.

Die Wahllokale der Stadt Gifhorn sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet.

Das für Sie zuständige Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese erhalten Sie voraussichtlich ab dem 20.01.2025. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, finden Sie die Zuordnung der Wahllokale hier: Wahlbezirke nach Straßen.

Eine Übersicht aller Wahllokale ist der Stadt Gifhorn ist hier einsehbar: Wahlbezirke und Wahllokale in Gifhorn

Zur Wahl nehmen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, weisen Sie sich bitte mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.

Sollten Sie am 23.02.2025 keine Möglichkeit haben in Ihr Urnenwahllokal zu gehen, können Sie vorab an der Briefwahl teilnehmen. Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 6. Februar ausgegeben.

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025

Im Rahmen der Bundestagswahl 2025 wird in der Stadt Gifhorn in den Wahlbezirken

103 Humboldt-Gymnasium, Wahlraum 2
108 Otto-Hahn-Gymnasium, Wahlraum 2
302 Jugendbegegnungsstätte
309 DGH Winkel

eine repräsentative Wahlstatistik erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin in einem Faltblatt

Wer ist wahlberechtigt?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

 

Wer wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die Zahl der Abgeordneten ist ab der kommenden Legislaturperiode auf 630 beschränkt. 299 der Abgeordneten sind einem Wahlkreis in Deutschland zugeordnet.

In der Regel wird der Bundestag alle vier Jahre gewählt. Vorgezogene Neuwahlen sind in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn – so wie jetzt – eine Regierung im Parlament über keine eigene Mehrheit mehr verfügt.

Informationen für Auslandsdeutsche zur Bundestagswahl

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.  Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

 

Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.

Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.

  • Fall 1:
    • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
    • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
    • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
    • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
    • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

    → Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung.

    Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

  • Fall 2:
    • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
    • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
    • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
    • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
    • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

    → Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung.

    Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

Die Bundestagswahl findet am 23.02.2025 statt. Die Frist für die Antragstellung zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis endet am 02.02.2025.

 

 

 

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt Gifhorn werden schnellstens über den Votemanger veröffentlicht, sobald diese vorliegen. Wahlergebnisse verschiedener Wahlen sind auch dort zu finden. Einfach hier  klicken zum Votemanager  

 

Wahlergebnisse in der Stadt Gifhorn:

Bundestagswahl 2021

Europawahl 2024 

 

 

Wahlhelferin und Wahlhelfer zur Bundestagswahl

Wer sich für eine Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert und so zum Gelingen der Bundestagswahl beitragen möchte, kann sich jetzt online dafür anmelden. Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter Wahlen - Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer - Serviceportal Stadt Gifhorn. Bei Fragen hilft das Wahlamt unter 05371/88140 oder 05371/88146 oder g.balnuweit@stadt-gifhorn.de gerne weiter.
 
Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, brauchen sich nicht erneut registrieren.

Kontaktdaten:
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn

Briefwahl

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gifhorn ist ab dem 06.02.2025 geöffnet.

Öffnungszeiten:               Montag – Donnerstag:    8:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                                                      13:30 Uhr – 17:00 Uhr
                                                                      Freitag:    8:30 Uhr – 12:00 Uhr  
                                                Freitag, 21.02.2025:   08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Im Briefwahlbüro können Sie direkt wählen oder Ihre Wahlunterlagen abholen. Mit Bevollmächtigung können auch die Wahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Bitte füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle Felder aus und unterschreiben den Antrag. Die Angaben sind für die eindeutige Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages sicher.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich (nicht per SMS oder telefonisch). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie auch online beantragen oder über den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Wohnanschrift geschickt werden, so geben Sie uns bitte die abweichende Versandanschrift an. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Post nur zugestellt wird, wenn der Name der empfangsberechtigten Person am Briefkasten steht.

Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen.

Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlbüro.

In besonderen Fällen, z.B.: plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, Nichterhalt der Briefwahlunterlagen (Nachweis erforderlich), können auch am Samstag, 22.02.2025, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn abgeholt werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter 05371-88146 oder per Mail: g.balnuweit@stadt-gifhorn.de, zur Verfügung.

Kontakt

Bürgerbüro
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 141
E-Mail: buergerbuero@stadt-gifhorn.de

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