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Wahlhelfende gesucht

Keine Wahl ohne Wahlhelfende! Wahlhelfer*innen sorgen dafür, dass die Wahl gut über Bühne geht, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und Wahlergebnisse ermittelt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung von Wahlhelfenden wäre die Durchführung einer Wahl daher unmöglich. 

Sie haben Interesse, als ehrenamtliche Wahlhelfer*in den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand.

Wir haben für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst: 
Wie wird man Wahlhelfer*in?

Einfach online als Wahlhelfer*in melden, unsere Wahlhilfekarte ausfüllen oder persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sich anmelden. 

Die Online-Anmeldung finden Sie hier.

Wer darf Wahlhefer*in sein?

Alle Gifhorner*innen, können bei der Wahl helfen, für die sie wahlberechtigt sind. 

Was machen Wahlhelfer*innen?
  • Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
  • Sie überprüfen anhand des Wählerverzeichnisses, ob jemand wahlberechtigt ist.
  • Sie geben die Stimmzettel aus.
  • Sie vermerken im Wählerverzeichnis, dass jemand an der Wahl teilgenommen hat.
  • Sie geben die Wahlurne frei für den Einwurf des Stimmzettels.
  • Sie zählen die Stimmen aus, die in ihrem Wahllokal abgegeben wurden und leiten das Ergebnis an das Wahlamt weiter.
Wie erfolgt die Berufung?

Wahlhelfer*innen übernehmen ein Ehrenamt im Dienste der Demokratie. Deshalb will die Stadtverwaltung zukünftig vermehrt auf das freiwillige Engagement der Gifhorner*innen setzen und freut sich über jede freiwillige Meldung zur Unterstützung bei den Wahlen.

Allerdings darf das Wahlamt auch Wahlhelfer*innen verpflichten, so steht es im Wahlgesetz. Grundsätzlich kann dazu jede wahlberechtigte Person berufen werden, vor allem dann, wenn nicht genügend freiwillige Wahlhelfer*innen zur Verfügung stehen. Diese Aufforderung darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Hierzu zählen u.a. die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen, berufliche Gründe, eigene Krankheit oder Gebrechen.

Sollten Sie zum Wahlehrenamt verpflichtet werden und verhindert sein, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich dem Wahlbüro mit. Das gilt auch, wenn Sie bereits zugesagt haben und später aufgrund eines wichtigen Grundes absagen müssen. Die Berufung erfolgt durch ein entsprechendes Berufungsschreiben. Diesem können Sie auch alle wichtigen Informationen, z.B. in welchem Wahlraum Sie eingesetzt werden, entnehmen.

Was ist ein Wahlvorstand und welche Aufgaben hat dieser Vorstand?

In jedem Wahllokal ist ein Wahlvorstand tätig, der die Wahl durchführt. Er besteht in der Regel aus bis zu neun ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen. Die Wahlvorsteher*innen sprechen mit ihren Stellvertretungen sowie den weiteren Mitgliedern ihres Wahlvorstandes die Einteilung des Schichtdienstes ab. Der Wahlvorstand ist am Wahltag für die organisatorische Abwicklung der Wahl im Wahllokal zuständig. Das Gremium richtet den Wahlraum her, baut Wahlkabinen und Wahlurnen auf, führt das Wählerverzeichnis, stellt fest, ob die Personen wahlberechtigt sind und gibt die Stimmzettel heraus. Nach dem Ende der Wahlzeit ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis, gibt dieses telefonisch an das Wahlbüro weiter und fertigt die Wahlniederschrift.

Wie wird der Wahlvorstand auf seine Tätigkeit vorbereitet?

Wenige Tage vor der Wahl werden die Wahlvorsteher*innen und die Stellvertretungen vom Wahlbüro geschult. In der Regel werden in der Woche vor der Wahl mehrere Schulungstermine angeboten. Bei dieser Gelegenheit erhalten die Wahlvorstände auch ihre Wahlhelfertaschen. Darin befinden sich weitergehende Hinweise und Informationen. 

Wie ist der Ablauf am Wahltag?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich gegen 7.30 Uhr im Wahllokal. Dort verpflichten die Wahlvorsteher*innen die übrigen Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. Dann wird der  Wahlraum vorbereitet.  Die Wahlhelfer*innen stellen die Wahlurnen und Wahlkabinen sowie die Tische für die Wahlvorstandsmitglieder auf. Anschließend werden die Aufgaben in den jeweiligen Schichten verteilt. 

Die Frühschicht dauert von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, die Spätschicht von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Um 18:00  Uhr muss der Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses vollzählig anwesend sein. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen pünktlich zum Schichtwechsel bzw. zur Ergebnisermittlung erscheinen.

Steht das Ergebnis fest, muss es sofort telefonisch an das Wahlbüro durchgegeben werden. Anschließend wird die Niederschrift gefertigt, die die Wahlvorstandsmitglieder  unterschreiben. Danach werden die Unterlagen verpackt und durch die Wahlvorsteher*innen im Rathaus abgegeben.

Gibt es Geld für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in?

Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu. Die Stadt Gifhorn möchte möglichst viele Gifhorner*innen ermutigen, sich an der Durchführung der Wahl zu beteiligen und zahlt daher eine höhere Entschädigung als gesetzlich empfohlen. Die Höhe der Entschädigung ist von Ihren Ausgaben abghängig. Weitere Informationen über die aktuelle Höhe der Aufwandsentschädigung erhalten Sie im Wahlbüro.

Allgemeine Hinweise zum Thema Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Den Antrag können Sie bei der Stadt Gifhorn abgeben oder im frankierten Umschlag absenden. Der Antrag kann auch mündlich, schriftlich oder elektronisch gestellt werden (nicht telefonisch oder per SMS). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.  

  • Änderungen bereits gestellter Anträge sind über das Online-Formular NICHT möglich. Bitte wenden Sie sich für diese Fälle an das Wahlbüro.
  • Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen
  • Verlorene Wahlscheine werden NICHT ersetzt.

In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen und den Antrag zu unterschreiben. Die Angaben sind insbesondere für den Fall, dass Sie die Versendung der Unterlagen an eine andere als Ihre Heimatadresse wünschen, zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags sicher.

Hinweise über bestimmte Wahlen und Fristen finden Sie auf der Seite der jeweiligen Wahl.

 

Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen

Wählen gehen zu können ist ein Privileg, das Sie nutzen sollten. Es ist der Eckpfeiler unserer Demokratie und bietet Ihnen eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Politik.

Zuständig für das Wahlrecht auf Bundesebene ist das Bundesministerium des Inneren. Zusammen mit dem Bundeswahlleiter gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.

Vor Ort organisiert und überwacht das städtische Wahlbüro die Wahlen. Das ist ein sehr aufwändiger Prozess, weshalb das Wahlbüro bereits mindestens ein halbes Jahr vorher mit den Vorbereitungen beginnt.

Aufgaben des Gifhorner Wahlbüros:
  • es ist zuständig für die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses,
  • nimmt die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen entgegen,
  • es bearbeitet und verschickt die Briefwahlunterlagen,
  • bestellt die Wahlhelfenden,
  • legt die Wahllokale fest und stellt Materialen zur Durchführung der Wahl für die Wahlvorstände zur Verfügung
  • ermittelt und kontrolliert bei der Kommunalwahl die Wahlergebnisse
  • nimmt die Wahlergebnisse entgegen bzw. ermittelt und kontrolliert bei der Kommunalwahl die Wahlergebnisse und leitet die Wahlergebnisse an die zuständigen Wahlleitungen weiter
  • koordiniert alle an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen

Kontakt

Bürgerbüro
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 141
E-Mail:

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