Wahl zur Landrätin / zum Landrat

Alles rund um die Wahl zur Landrätin / zum Landrat für Einwohnende der Stadt Gifhorn

Wählen gehen zu können ist ein Privileg, dass Sie nutzen sollten. Es ist der Eckpfeiler unserer Demokratie und bietet Ihnen eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Politik.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Deutschen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis Gifhorn wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen bei der Wahl zur Landrätin/zum Landrat mitentscheiden. 

 

Wer wird gewählt?

Am 26. Oktober 2025 wird eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gewählt. Eine eventuell nötige Stichwahl findet am 9. November 2025 statt.

Wahlhelferin und Wahlhelfer

Wer sich für eine Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert und so zum Gelingen der Wahl zur Landrätin/zum Landrat beitragen möchte, kann sich jetzt online dafür anmelden. Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter Wahlen - Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer - Serviceportal Stadt Gifhorn. Bei Fragen hilft das Wahlamt unter 05371/88140 oder 05371/88154 oder wahlen@stadt-gifhorn.de gerne weiter.
 
Personen, die bereits als Wahlhelfende gemeldet sind, brauchen sich nicht erneut registrieren.

Kontaktdaten:
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn

Briefwahl

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gifhorn ist ab dem 06.10.2025 geöffnet.

Öffnungszeiten:               Montag – Donnerstag:    8:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                                                      13:30 Uhr – 17:00 Uhr
                                                                      Freitag:    8:30 Uhr – 12:00 Uhr  
                                                Freitag, 24.10.2025:   08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Zusätzlich auch an den Samstagen, 11.10.2025 und 18.10.2025, jeweils von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. 

Im Briefwahlbüro können Sie direkt wählen oder Ihre Wahlunterlagen abholen. Mit Bevollmächtigung können auch die Wahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich im Zweifel ausweisen zu können. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Bitte füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle Felder aus und unterschreiben den Antrag. Die Angaben sind für die eindeutige Identifizierung Ihrer Person erforderlich. Durch die Angabe aller Daten, stellen Sie eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages sicher.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich (nicht per SMS oder telefonisch). In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen können Sie auch online beantragen oder über den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Wohnanschrift geschickt werden, so geben Sie uns bitte die abweichende Versandanschrift an. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Post nur zugestellt wird, wenn der Name der empfangsberechtigten Person am Briefkasten steht.

Briefwahlunterlagen können Sie online nur für sich selbst, NICHT für andere Personen beantragen.

Änderungen bereits gestellter Anträge sind nicht über das Online-Formular möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlbüro.

In besonderen Fällen, z.B.: plötzliche Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, Nichterhalt der Briefwahlunterlagen (Nachweis erforderlich), können auch am Samstag, 25.10.2025, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, und am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn abgeholt werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter 05371-88140 oder per Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de, zur Verfügung.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse der Wahl zur Landrätin/zum Landrat in der Stadt Gifhorn werden schnellstens über den Votemanger veröffentlicht, sobald diese vorliegen. Wahlergebnisse verschiedener Wahlen sind auch dort zu finden. Einfach hier  klicken zum Votemanager

Kontakt

Bürgerbüro
Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 88 141
E-Mail: wahlen@stadt-gifhorn.de

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