Wissenswertes über den Bürgermeister der Stadt Gifhorn
Mittendrin und immer mit einem offenen Ohr für die Belange der Bürgerinnen und Bürger. Offenheit, Geduld und Ausdauer – das sind die persönlichen Eigenschaften, die Bürgermeister Matthias Nerlich (Jahrgang 1972) für die Ausübung seines Amtes als entscheidend ansieht. Es ist bereits seine zweite Amtszeit. Nach der erfolgreichen Wahl im September 2011 wurde Matthias Nerlich im Mai 2019 mit der überwältigenden Mehrheit der Stimmen erneut zum Bürgermeister der Stadt Gifhorn gewählt.
Sein beruflicher Werdegang und sein politisches Engagement sind von Anfang an eng mit der Kommunalpolitik verbunden. Jurastudium, persönlicher Referent des Bundestagsabgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Mitglied im Gemeinderat Leiferde, Bürgermeister von Leiferde, 2003 der Einzug in den niedersächsischen Landtag für die CDU, die Wiederwahl in den Landtag 2008 und schließlich der Wechsel ins Bürgermeisteramt.
Im Landtag in Hannover wurde der große Rahmen abgesteckt, auf kommunaler Ebene geht es um Gestaltung, um die Umsetzung von Projekten, die ganz konkret auf die Lebensqualität der Menschen vor Ort einwirken. „Das ist eine spannende und heraufordernde Aufgabe, und ich gehe diesen Weg zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Rathaus und den gewählten politischen Vertretern vor Ort mit großer Freude“, sagt Bürgermeister Matthias Nerlich.
Die Aufgaben des Gifhorner Bürgermeisters sind in dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt:
Der Bürgermeister ist hauptamtlich als Beamter auf Zeit tätig. Er repräsentiert die Stadt in internen und externen Belangen und vertritt die Stadt nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.
Zu den Aufgaben des Bürgermeisters zählen die Vorbereitung von Beschlüssen des Verwaltungsausschusses und der Ortsräte, die Ausführung der Beschlüsse des Rates, des Verwaltungsausschusses sowie der Ortsräte und die Erfüllung der vom Verwaltungsausschuss übertragenen Aufgaben.
Laut NKomVg hat der Bürgermeister Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung zu entscheiden sowie die Aufgaben des sogenannten "übertragenen Wirkungskreises" zu erfüllen. Er ist außerdem verantwortlich für die „Geschäfte der laufenden Verwaltung".
Zu den Aufgaben des Bürgermeisters zählen außerdem, den Rat, den Verwaltungsausschuss und, soweit es sich um Angelegenheiten einer Ortschaft handelt, die Ortsräte über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten sowie die Einwohner*innen in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten zu informieren.