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Mit Bau-Turbo Wohnungsbau beschleunigen

Stadt gibt alle wichtigen Infos an die Hand 

Auf dem Symbolfoto sind ein Bauhelm, Stifte und ein Plan zu sehen. n e

Mit dem Bau-Turbo will die Stadt Gifhorn Planungsverfahren beschleunigen. Innerhalb von drei Monaten muss die Stadt entscheiden, ob sie dem Vorhaben zustimmt oder nicht.

Schneller und unbürokratischer Wohnungen bauen - das soll mit dem so genannten Bau-Turbo gelingen.  Seit dem 30.10. 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches in Kraft und versetzt auch die Stadtverwaltung Gifhorn in die Lage, Planungsverfahren zu beschleunigen. Sechs unterschiedliche Bauprojekte, für die der Bau-Turbo relevant sein könnte, sind in der Verwaltung bereits vorgestellt worden und werden derzeit beraten und besprochen. Ein Bauantrag wurde noch nicht eingereicht.

Zur Umsetzung des Bau-Turbos können die Kommunen eigene Leitlinien formulieren. Von diesem Recht hat auch die Gifhorner Stadtverwaltung Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Leitlinien wurden vom Rat der Stadt am 16. März 2026 verabschiedet.

Die Rahmenbedingungen, unter denen die Stadt Gifhorn den Bau-Turbo anwendet, sehen vor, dass das Projekt zunächst in der Verwaltung vorgestellt und mit ihr vorbesprochen werden muss. „Wir wollen mit den Bauherren in einen strukturierten Austausch treten. Bei diesen Gesprächen geben wir ihnen alle notwendigen Informationen an die Hand, damit ihr Projekt zielgerichtet bearbeitet werden kann“, erläutert Stadtbaurat Oliver Bley. Nicht zustimmungsfähig sind betriebsunabhängige Wohnungen in Gewerbe- oder Industriegebieten.

Über das abgestimmte Projekt entscheidet dann der Verwaltungsausschuss. Entsprechend des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes ist der Verwaltungsausschuss für die Zustimmung zu den Baugesuchen zuständig. Die Gemeinde hat eine Frist von drei Monaten, um zu entscheiden, ob sie dem Vorhaben zustimmt. Erfolgt keine fristgerechte Entscheidung, gilt die Zustimmung als erteilt.

Bau-Turbo ja, aber trotzdem ist nicht alles möglich. So darf die Nachbarschaft von dem Vorhaben nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und es muss den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt entsprechen. Der Gebietscharakter – insbesondere von Gewerbe-, Industrie- und Dorfgebieten  - muss gewahrt bleiben.



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