Der Frühling ist da - damit beginnt auch die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Zu dieser Zeit bekommen Hasen, Rehe, Enten, Gänse, Singvögel, Füchse und andere heimische Wildtiere Nachwuchs. Um diese zu schützen, müssen alle Hunde in der Zeit vom 01.04.2025 bis zum 15.07.2025 in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, damit sie nicht streunen oder wildern. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundesgrenzschutz oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. So bestimmt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer. Da auch in Parks und Grünanlagen viele freilebende Tiere ihren Nachwuchs aufziehen, werden Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, auch in den innerstädtischen Bereichen in allen Parks und Grünanlagen ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein, damit für die heranwachsenden Jungtiere keine tödliche Gefahr entsteht.
Über den Zeitraum der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hinaus ist zudem die Verordnung über die Ausweisung von Wildschon-, Erholungs- und Sportgebieten sowie über Hundeanleinpflicht in der Stadt Gifhorn zu beachten. Hiernach gilt für einige Gebiete in Gifhorn ein ganzjähriger Leinenzwang. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stadt Gifhorn, Fachbereich Ordnung, Tel.: 05371 88-289.
Verstöße gegen den Leinenzwang stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Aber Bello, Harras und Co. können sich trotzdem auch ohne Leine „Auspowern“ – denn Gifhorn hat eine Hundefreilauffläche. Aus der einst privat genutzten Fläche des Tierzentrums Im Heidland (Nähe Hausnr. 11) ist dafür ein öffentlicher Platz entstanden. Dieser kann täglich von Vierbeinern und ihren Haltern genutzt werden. Ausnahme bilden 3 x 2h wöchentlich, an denen die hiesige Hundeschule den Platz für Trainings nutzt. Die Trainingszeiten werden jeweils rechtzeitig vor dem Eingang des Hundeplatzes in einem Schaukasten veröffentlicht.