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Zukunftsprognose fertig: Einkaufen in Gifhorn

Neues Einzelhandelskonzept bis Ende Februar öffentlich

Die Stadt Gifhorn hat gemeinsam mit dem Planungs- und Gutachterbüro „Stadt + Handel“ sowie in Abstimmung mit Facharbeitskreisen die Neufassung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Gifhorn erarbeitet. Dieses soll künftig als Grundlage in der kommunalen Baugenehmigungspraxis, der örtlichen Bauleitplanung und bei der Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern dienen.

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes ist in der Zeit vom 29.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 hier öffentlich einsehbar:

s+h_gifhorn_Bericht_2025-01-14_lb

Weitere Informationen: 

https://www.stadt-gifhorn.de/leben-in-gifhorn/stadtentwicklung

Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts liegt in diesem Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, Fachbereich Stadtentwicklung, 2. Obergeschoss, neben Zimmer 206 während der folgenden Dienstzeiten Mo, Di, Mi, Do, Fr 8.30 – 12.00 Uhr sowie Mo, Di, Mi, 14.00 – 16.00 Uhr und Do auch 14.00 – 17.00 Uhr öffentlich aus.

Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtentwicklung während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erteilt. Wenden Sie sich bitte zur telefonischen Terminabstimmung an Kerstin Lange, Tel.: 05371 88-282.

Bis zum 28.02.2025 hat die betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem Konzept zu äußern. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn abgegeben werden. Stellungnahmen sind vorzugsweise an die E-Mailadresse: Bauleitplanverfahren@stadt-gifhorn.de der Stadt Gifhorn zu übermitteln,

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch bei der Stadt Gifhorn abgegeben werden.



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