Neuigkeiten und Pressemitteilungen

City-Flohmarkt 2025

Bewerbungsfrist für Veranstalter endet Ende Februar

Start des Bewerbungsverfahrens als veranstaltende Person des „City-Flohmarktes“ in der Fußgängerzone Gifhorn für das Jahr 2025

Der Gifhorner City-Flohmarkt findet einmal jährlich an einem Sonntag im Zeitraum von Ende April bis Anfang Juli in der Fußgängerzone in Gifhorn vom Marktplatz bis zum Schillerplatz statt. Die Veranstaltung wird nicht von der Stadt Gifhorn selbst durchgeführt, sondern von einer externen Veranstaltungsfirma bzw. einer gewerbetreibenden Person.

Eine konkrete Terminierung erfolgt in Abstimmung mit der Veranstaltungsfirma bzw. der gewerbetreibenden Person, dem Fachbereich Ordnung und dem Fachbereich Kultur/Soziales der Stadt Gifhorn. Die Veranstaltung wird als Spezialmarkt festgesetzt. Zusätzlich wird ein Vertrag zwischen der Stadt Gifhorn und der Veranstaltungsfirma bzw. der gewerbetreibenden Person geschlossen und eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für die beanspruchte Fläche erteilt.

Das Bewerbungsverfahren zur Durchführung des City-Flohmarkts 2025 beginnt ab sofort und läuft bis zum 28.02.2025.

Folgende Unterlagen sind für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung einzureichen:

  • Gewerbeanmeldung
  • behördliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit
  • Bescheinigung in Steuersachen

Die Rahmenbedingungen aus Vertrag, Sondernutzungserlaubnis und Marktfestsetzung können Ihnen bei Interesse vorab übersandt werden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage oder Bewerbung per Mail an gewerbe@stadt-gifhorn.de oder per Post an die Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn. 



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