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Nächste Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Termin festgelegt. 

Grafik: Deutscher Bundestag DBT

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in einer Erklärung den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt. Zuvor hatte der Staatschef das Parlament aufgelöst und dadurch den Weg für eine Neuwahl eröffnet. Er reagierte damit auf das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition im November und die verlorene Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz.

Zeitliche Vorgaben für den Termin

Aus Artikel 39 des Grundgesetzes geht hervor, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen stattfinden muss. Im Bundeswahlgesetz ist festgelegt, dass der Bundespräsident den Wahltag bestimmt. Die Wahl muss an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. 

Der Bundespräsident hatte im Vorfeld seiner Entscheidung mit allen Fraktionsvorsitzenden und Gruppenvorsitzenden des Deutschen Bundestages Gespräche geführt. „Die jetzige Regierung verfügt ausweislich der Abstimmung über die Vertrauensfrage über keine Mehrheit mehr. Aber auch für eine anders zusammengesetzte Regierung habe ich in den Gesprächen keine Mehrheiten erkennen können”, sagte Steinmeier in seiner Erklärung.

Wichtiges Verfassungsorgan

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der 21. Deutsche Bundestag wird aus 630 Abgeordneten bestehen. Sie werden von den deutschen Bürgerinnen und Bürgern über 18 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.

Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m.

Eine Bundestags-Wahl findet alle vier Jahre statt. Bei der Bundestags-Wahl wählt das Volk die Abgeordneten. Das Volk sind alle Bürger
und Bürgerinnen in Deutschland, wenn sie 18 Jahre oder älter sind. Und wenn sie einen deutschen Pass haben. So steht es im Grund-Gesetz:

Das Volk wählt die Abgeordneten in
allgemeiner,
unmittelbarer,
freier,
gleicher und
geheimer Wahl. 

Allgemein bedeutet,
dass jeder Bürger und jede Bürgerin wählen darf.
Man muss dafür die deutsche Staats-Angehörigkeit besitzen.
Das bedeutet, dass man einen deutschen Ausweis hat. Und man muss 18 Jahre alt oder älter sein.

Unmittelbar sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt von den Bürgern bestimmt werden. 

Freie Wahlen bedeutet, dass jeder Wähler selbst entscheidet.
Jeder darf selbst entscheiden, wen er wählt. 

Gleich bedeutet, dass jede Stimme gleich viel wert ist. 

Geheim heißt: Jeder kann so wählen, dass kein Anderer weiß, wen er wählt.
 
Im Deutschen Bundestag
sitzen zur Zeit 733 Abgeordnete.

Die letzte Bundestags-Wahl
war im Jahr 2021.

(Erläutert in "einfacher Sprache" v. DBT)

Foto: DBT/Xander Heinl

Informationen zur Bundestagswahl in Gifhorn

 



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